Re|gu|lar|kle|ri|ker 〈m. 3〉 Sy Regulargeistlicher
1. 〈i. e. S.〉 Angehöriger einer Klostergenossenschaft ohne räuml. Bindung an das Kloster, in das er ursprünglich eingetreten ist, u. ohne Chorgebet
2. 〈i. w. S.〉 Ordensgeistlicher; →a. Weltgeistlicher
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Re|gu|lar|kle|ri|ker, der (kath. Kirche):
Mitglied einer katholischen Ordensgemeinschaft, die die pastorale Tätigkeit der dem Ordensleben verpflichteten Priester in den Vordergrund stellt.
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Regularkleriker
[zu mittellateinisch regula, vergleiche Regel], die Mitglieder von Klerikergemeinschaften, die v. a. im 16. Jahrhundert im Zuge der katholischen Reform als neue Orden entstanden sind. Die Regularkleriker legen Ordensgelübde ab und leben nach einer Ordensregel, verzichten aber auf die »Stabilitas Loci«, die Bindung des Ordensangehörigen an das Kloster seines Eintritts, und auf das gemeinsame Stundengebet (Chorgebet). Die bekanntesten Regularkleriker sind u. a. die Jesuiten, die Theatiner und die Barnabiten.
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Re|gu|lar|kle|ri|ker, der (kath. Kirche): Mitglied einer katholischen Ordensgemeinschaft, die die pastorale Tätigkeit der dem Ordensleben verpflichteten Priester in den Vordergrund stellt.
Universal-Lexikon. 2012.