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Reichskanzlei
Reichs|kanz|lei 〈f. 18Behörde, Amtssitz eines Reichskanzlers

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Reichskanzlei,
 
1878/79-1945 das Büro des Reichskanzlers, das diesen über die laufenden Geschäfte der Reichspolitik zu unterrichten und seine Entscheidungen vorzubereiten hatte; vermittelte den Verkehr mit den obersten Reichsbehörden. Seit 1919 erledigte die Reichskanzlei auch die laufenden Geschäfte der Reichsregierung. Anfänglich ein bloßes »Zentralbüro«, erhielt sie wachsende politische Bedeutung. Ihr stand seit 1907 ein Unterstaatssekretär, seit 1919 ein Staatssekretär, seit 1937 ein Reichsminister vor. - Im nationalsozialistischen Deutschland (1933-45 Chef der Reichskanzlei: H. H. Lammers, * 1879, ✝ 1962) bestand Kompetenzkonkurrenz zur Parteikanzlei der NSDAP unter M. Bormann.

Universal-Lexikon. 2012.