Akademik
Rücknahme
Rụ̈ck|nah|me
〈f.
19
; unz.〉
das Zurücknehmen
* * *
Rụ̈ck|nah|me,
die
; -, -n <
Pl.
selten> [zum 2. Bestandteil
vgl.
↑
Abnahme
]:
das Zurücknehmen:
unter bestimmten Umständen ist der Verkäufer zur R. der Ware verpflichtet.
* * *
Rụ̈ck|nah|me,
die
; -, -n <Pl. selten> [zum 2. Bestandteil vgl. ↑
Abnahme
]:
das Zurücknehmen:
unter bestimmten Umständen ist der Verkäufer zur R. der Ware verpflichtet.
Universal-Lexikon
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2012
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