Akademik

Rücknahme
Rụ̈ck|nah|me 〈f. 19; unz.〉 das Zurücknehmen

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Rụ̈ck|nah|me, die; -, -n <Pl. selten> [zum 2. Bestandteil vgl. Abnahme]:
das Zurücknehmen:
unter bestimmten Umständen ist der Verkäufer zur R. der Ware verpflichtet.

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Rụ̈ck|nah|me, die; -, -n <Pl. selten> [zum 2. Bestandteil vgl. ↑Abnahme]: das Zurücknehmen: unter bestimmten Umständen ist der Verkäufer zur R. der Ware verpflichtet.

Universal-Lexikon. 2012.