Scha|den|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 Versicherung gegen Verluste, die durch Schäden entstehen
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Schadenversicherung,
Sammelbezeichnung für alle Versicherungszweige, die den durch einen konkreten Schaden entstandenen Bedarf befriedigen wollen (z. B. Feuer-, Einbruchdiebstahlversicherung). Es gelten das Prinzip der konkreten Bedarfsdeckung und das Verbot der Bereicherung durch den Versicherungsnehmer.
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Scha|dens|ver|si|che|rung, Schadenversicherung, die (Versicherungsw.): Versicherung gegen Sach- u. Vermögensschäden, bei der die Höhe der Leistung die Höhe des Schadens nicht übersteigen kann.
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Scha|den|ver|si|che|rung: ↑Schadensversicherung.
Universal-Lexikon. 2012.