Bedarfsdeckung,
primäres Ziel der ökonomischen Aktivität von Wirtschaftssubjekten (z. B. private und öffentliche Haushalte, private Unternehmen bei der Materialbeschaffung), einen bestehenden Bedarf zur Befriedigung von Bedürfnissen am Markt zu decken. Die Bedarfsdeckung wird v. a. in Marktwirtschaften vom erwerbswirtschaftlichen Prinzip, dem Gewinnstreben, überlagert. Besondere Bedeutung hat die Bedarfsdeckung bei öffentlichen Unternehmen: Güter und Dienste sollen in einem Umfang, der dem Bedarf entspricht, und zu einem Preis, der zumindest die Kosten deckt und gegebenenfalls einen angemessenen Gewinn ermöglicht, angeboten werden. Öffentliches Unternehmen, die eine Monopolstellung einnehmen (z. B. Versorgungsunternehmen), diese aber v. a. aus sozialpolitischen Gründen nicht ausnutzen, werden als Bedarfsdeckungsmonopole bezeichnet.
Im Rahmen der Sozialhilfe bedeutet Bedarfsdeckung, dass Hilfsbedürftige, die den zur Führung eines menschenwürdigen Lebens notwendigen Bedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können, Anspruch auf entsprechende Leistungen haben.
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Be|dạrfs|de|ckung, die: Deckung eines Bedarfs.
Universal-Lexikon. 2012.