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Schalenbauweise
Scha|len|bau|wei|se 〈f. 19; unz.〉 Bauweise, bei der vorgefertigte Betonplatten als tragende Bauteile eingesetzt werden

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Scha|len|bau|wei|se, die:
1. Bauweise, bei der Schalen (6) verwendet werden.
2. (im Fahrzeugbau) Bauweise, bei der die äußeren Wandungen tragende Funktion haben, Schalen (7) darstellen.

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Schalenbauweise,
 
1) Bautechnik: verschiedene, v. a. im Hallenbau angewandte Verfahren zum trägerlosen Überspannen großer Flächen mit Schalen, die wegen ihrer Form und geringen Dicke Lasten in ganz anderer Weise abtragen als Gewölbe und dadurch sehr leichte, aber dennoch formsteife Dachkonstruktionen (meist aus Stahlbeton) ermöglichen.
 
 2) Fahrzeug- und Flugzeugbau: Metallbauweise, bei der die formgebenden Wandungen zusammen mit Versteifungselementen die geschlossene tragende Struktur bilden. Eine solche Schale besteht aus längs verlaufenden Profilen (Gurte, Stringer), dazu quer angeordneten, meist rahmenartigen Zwischenteilen (Rippen, Spanten) und der Beplankung. Die einzelnen Bauelemente können zusammen mit der Beplankung aus einem Stück hergestellt (Integralbauweise) oder durch Nieten, Kleben oder Schweißen verbunden sein; eine beulsteife Schalenbauweise erhält man mittels Sandwichbauweise.

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Scha|len|bau|wei|se, die: 1. Bauweise, bei der Schalen (6) verwendet werden. 2. (im Fahrzeugbau) Bauweise, bei der die äußeren Wandungen tragende Funktion haben, Schalen (7) darstellen.

Universal-Lexikon. 2012.