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Vergangenheit
Mitvergangenheit (österr.); Imperfekt; Präteritum; Historie; Geschichte

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Ver|gan|gen|heit [fɛɐ̯'gaŋənhai̮t], die; -:
a) der Gegenwart vorangegangene Zeit [und das in ihr Geschehene]:
die jüngste Vergangenheit; die Vergangenheit lebendig werden lassen, heraufbeschwören; aus den Fehlern der Vergangenheit lernen; sich in die Vergangenheit zurückversetzen.
b) (jmds.) Leben [in der vergangenen Zeit] bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt:
seine Vergangenheit war dunkel; sie hat eine bewegte Vergangenheit hinter sich; die Stadt ist stolz auf ihre Vergangenheit (Geschichte).

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Ver|gạn|gen|heit 〈f. 20; Pl. selten〉
1. gewesene, frühere Zeit
2. 〈Gramm.〉 grammat. Form des Verbs, die ein vergangenes Geschehen ausdrückt (Präteritum, Perfekt, Plusquamperfekt); → Lexikon der Sprachlehre
3. das Leben (eines Menschen) bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt
● diese Erscheinung gehört der \Vergangenheit an; lassen wir die \Vergangenheit ruhen sprechen wir nicht mehr davon, was einmal war; sie hat eine bewegte, dunkle \Vergangenheit; die jüngste \Vergangenheit; die Stadt hat eine ruhmreiche, stolze \Vergangenheit; ein Verb in die \Vergangenheit setzen [Lehnübersetzung von lat. tempus perfectum „vergangene Zeit“]

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Ver|gạn|gen|heit , die; -, -en <Pl. selten> [zu vergehen]:
1.
a) <o. Pl.> der Gegenwart vorangegangene Zeit [u. das in ihr Geschehene]:
V., Gegenwart und Zukunft;
die jüngste V. (soeben erst verstrichene Zeit);
die unbewältigte V. (bes. in Bezug auf die Verbrechen des Nationalsozialismus);
die V. lebendig werden lassen, wachrufen;
die Historiker erforschen die V.;
etw. gehört der V. an (ist nicht mehr üblich, zweckmäßig usw.);
aus den Fehlern der V. lernen;
sie hat mit der V. gebrochen (will nichts mehr davon wissen);
einen Strich unter die V. ziehen (vgl. Strich 1 a);
b) jmds. Leben bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt:
seine politische, kriminelle V.;
eine zweifelhafte V. haben;
sie hat eine bewegte V.;
die Stadt ist stolz auf ihre [große] V. (Geschichte);
eine Frau mit V. (eine Frau, die schon mehrere Liebschaften hatte);
er schweigt über seine braune V. (sein nationalsozialistisch geprägtes früheres Leben).
2. (Sprachwiss.) Zeitform, die ein vergangenes Geschehen ausdrückt:
die drei Formen der V.;
ein Verb in die V. setzen.

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Vergangenheit,
 
1) Philosophie: eine der drei Dimensionen der Zeit; als das »Nicht-Mehr« tritt sie dem Jetzt (Gegenwart) und dem »Noch-Nicht« (Zukunft) gegenüber. Psychologisch bietet sich Vergangenheit als die im Gedächtnis aufbewahrten Erlebnisse eines Individuums oder einer Gemeinschaft. Sie unterliegen einer Reihe von Prozessen der Selektion und der Deutung und Umdeutung, die jeweils von der gegenwärtigen Situation und von den sich in ihr abzeichnenden Zukunftsperspektiven ihren Ausgang nehmen und die daher zu wiederholten und oft als solchen kaum bemerkten Rekonstruktionen führen. Indem die Vergangenheit im Gedächtnis fortlebt, erweitert sich der geistige Lebensraum des Menschen und ermöglicht das Lernen aus Erfahrungen. (Tradition)
 
 2) Physik: allgemein das in der Abfolge der Zeit vor einem Bezugszeitpunkt (»Gegenwart«) stattfindende Geschehen beziehungsweise die dabei durchlaufenen Zustände eines physikalischen Systems; im Sinne der Relativitätstheorie der bezüglich eines Ereignisses (Weltpunkt) zeitartig rückwärts gelegene Bereich der Raum-Zeit, d. h. die Menge aller der Ereignisse, die dem betrachteten in jedem Bezugssystem zeitlich vorangehen und mit diesem kausal verknüpft sind (im Minkowski-Raum dargestellt durch das Innere des rückwärtigen Lichtkegels).
 
 3) Sprachwissenschaft: Perfekt, Imperfekt, Präteritum, Plusquamperfekt.

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Ver|gạn|gen|heit, die; -, -en <Pl. selten> [zu ↑vergehen]: 1. a) <o. Pl.> der Gegenwart vorangegangene Zeit [u. das in ihr Geschehene]: V., Gegenwart und Zukunft; die jüngste V. (soeben erst verstrichene Zeit); Nur berichtet das vorliegende Tagebuch nicht über vergangene Zeiten, sondern über die allerjüngste V., ja über die heute noch anhaltende Gegenwart (Woche 25. 4. 97, 30); die unbewältigte V. (bes. in Bezug auf die Verbrechen des Nationalsozialismus); die V. lebendig werden lassen, heraufbeschwören, enthüllen, wachrufen; die Historiker erforschen die V.; etw. gehört der V. an (ist nicht mehr üblich, zweckmäßig usw.); aus den Fehlern der V. lernen; Wir müssen daran denken, in welch graue V. ... das zurückreicht (Ceram, Götter 335); Wenn wir in der V. (früher) mehr Kontakte gehabt hätten ... (Dönhoff, Ära 157); sie hat mit der V. gebrochen (will nichts mehr davon wissen); einen Strich unter die V. ziehen (vgl. ↑Strich 1 a); b) jmds. Leben bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt: seine politische, kriminelle V.; ... wird tatsächlich meine ganze V. vor mir aufstehen (Thielicke, Ich glaube 156); eine zweifelhafte V. haben; sie hat eine bewegte V. hinter sich; Indessen begrüßte er mich nicht besonders freudig - es schien, als dächte er ungern an die gemeinsame V. zurück (Jünger, Bienen 54); die Stadt ist stolz auf ihre [große] V. (Geschichte); eine Frau mit V. (eine Frau, die schon mehrere Liebschaften hatte); In -en rumzustochern war nicht nötig, denn die wenigen Abenteuer ... gaben nur ungenaue ... Erinnerungen her (Grass, Unkenrufe 156); er schweigt über seine braune (nationalsozialistische) V. 2. (Sprachw.) Zeitform, die ein vergangenes Geschehen ausdrückt: die drei Formen der V.; ein Verb in die V. setzen.

Universal-Lexikon. 2012.