unklar; strittig; uneinig; kontrovers; angefochten; unsicher; anfechtbar; umstritten; kontroversiell (österr.); zur Debatte stehend; fragwürdig; (etwas ist) faul (umgangssprachlich); ungewiss; zweifelhaft; bedenklich; in Rede (stehend); zur Diskussion stehend
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frag|lich ['fra:klɪç] <Adj.>:1. zweifelhaft, ungewiss:
das halte ich für eine fragliche Angelegenheit; fraglich ist/bleibt, ob sie das schaffen kann; es ist noch sehr fraglich, ob wir kommen können.
2. infrage kommend, betreffend:
zu der fraglichen Zeit war er nicht zu Hause.
Syn.: ↑ besagt, in Rede stehend.
• fraglich/fragwürdig
Zwar lässt sich in manchen Texten sowohl fraglich als auch fragwürdig einsetzen, doch verändert sich dadurch die Aussage.
Wenn es z. B. heißt, seine Reaktion ist fraglich, so bedeutet das, dass man noch nicht weiß, wie er reagieren wird. Der Blick ist also auf die Zukunft gerichtet, auf etwas, was noch nicht eingetreten ist.
Wenn es jedoch heißt, seine Reaktion ist fragwürdig, dann hat er bereits reagiert, doch betrachtet man seine Reaktion mit Skepsis und hat Vorbehalte.
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frag|lich 〈Adj.〉
1. zweifelhaft, ungewiss, unsicher
2. strittig, umstritten (Problem)
3. betreffend, erwähnt
● die \fragliche Person die Person, um die es sich handelt
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frag|lich <Adj.>:
1. unsicher, ungewiss, zweifelhaft:
ein äußerst -es Unterfangen;
ihre Teilnahme an dem Wettbewerb bleibt f.
2. infrage kommend; betreffend:
zur -en Zeit war ich verreist.
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frag|lich <Adj.>: 1. unsicher, ungewiss, zweifelhaft: ein äußerst -es Unterfangen; es ist noch sehr f., ob er kommt; seine Teilnahme an dem Wettbewerb bleibt f.; ob es sie wirklich freut, scheint mir f. (Spoerl, Maulkorb 64). 2. infrage kommend, betreffend: zur -en Zeit war er verreist; In der -en Fraktionssitzung hätten sich nur zwei Gemeinderäte für den Ausschuss ausgesprochen (Augsburger Allgemeine 3./4. 6. 78, 45); die -en Personen wurden heimlich beobachtet.
Universal-Lexikon. 2012.