Akademik

schuldhaft
schụld|haft 〈Adj.; Amtsdt.〉 die Schuld tragend, durch eigene Schuld ● jmdm. ein \schuldhaftes Verhalten nachweisen

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schụld|haft <Adj.> (bes. Amtsspr.):
von der Art od. auf eine Weise, dass sich jmd. dadurch schuldig (1) macht; durch eigene Schuld (1) erfolgt:
ein -es Verhalten.

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Schuldhaft,
 
früher die Haft eines säumigen Schuldners, die auf Betreiben des Gläubigers bis zur Tilgung der Schuld angeordnet wurde. Sie entstand im Mittelalter aus der Schuldknechtschaft. Die Schuldhaft, noch in der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung (1848) gesetzlich sanktioniert, wurde im Norddeutschen Bund 1868 abgeschafft; im selben Jahr auch in Österreich.

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Schụld|haft, die (früher): 1Haft (2) für säumige Schuldner.

Universal-Lexikon. 2012.