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schuldig
schul|dig ['ʃʊldɪç] <Adj.>:
1. (an etwas) die Schuld tragend, in Bezug auf jmdn., etwas Schuld auf sich geladen habend:
der Angeklagte war schuldig; sie fühlte sich schuldig; er erklärte sie für schuldig.
Zus.: hauptschuldig, mitschuldig.
2.
a) [als materielle Gegenleistung] zu geben verpflichtet:
jmdm. [noch] Geld schuldig sein; den Beweis hierfür bist du mir noch schuldig geblieben.
b) (aus Gründen des Respekts o. Ä.) geboten, gebührend, erforderlich:
jmdm. die schuldige Achtung nicht versagen.
Syn.: angebracht, angemessen, geziemend (geh.).
Zus.: pflichtschuldig.

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schụl|dig 〈Adj.〉 Schuld tragend, für eine Tat verantwortlich ● jmdm. etwas \schuldig sein jmdm. zu etwas verpflichtet sein, jmdm. etwas schulden, jmdm. etwas (bes. Geld) zurückgeben müssen ● er lässt es an der \schuldigen Achtung, Rücksicht fehlen an der notwendigen A., R.; sie ist der \schuldige Teil von beiden ● er hat sich \schuldig bekannt; der Schuldige soll sich bekennen; wir fühlen uns \schuldig an seinem Unglück; ich werde den wahren Schuldigen herausfinden; sich einer strafbaren Handlung \schuldig machen; sein: ich bin ihm noch Geld, 100 Euro, die Miete \schuldig; er ist mir noch eine Antwort auf meine Frage \schuldig; den Beweis hierfür bist du mir \schuldig (geblieben); dafür bin ich ihm Dank \schuldig; jmdm. Rechenschaft \schuldig sein; wer ist der Schuldige?; eines Verbrechens, des Todes \schuldig sein 〈poet.〉; \schuldig sprechen = schuldigsprechen; du brauchst den Schuldigen nicht weit zu suchen ● die Geschworenen erkannten auf \schuldig; jmdn. einer Tat für \schuldig erklären

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schụl|dig <Adj.> [mhd. schuldec, ahd. sculdig]:
1. (an etw.) [die] Schuld tragend, in Bezug auf jmdn., etw. Schuld auf sich geladen habend:
die -e Person;
der Angeklagte ist [des Mordes] s.;
sie hat sich des Betruges s. gemacht (geh.; hat einen Betrug begangen);
jmdn. für s. erklären, befinden;
sich s. fühlen, bekennen;
sie ist an dem Unglück s. (schuld);
auf s. plädieren (Rechtsspr.; die Schuldigsprechung beantragen);
auf s. erkennen (Rechtsspr.; einen Schuldspruch fällen);
jmdn. s. sprechen/schuldigsprechen (jmdn. gerichtlich verurteilen).
2.
a) (als materielle Gegenleistung) zu geben verpflichtet:
jmdm. [noch] Geld s. sein (schulden);
was bin ich Ihnen s.? (was habe ich zu bezahlen?);
Ü jmdm. Dank, Rechenschaft, eine Erklärung s. sein;
den Beweis hierfür bist du mir noch s. geblieben (hast du mir noch nicht gegeben, geliefert);
das ist sie sich selbst s. (ihr Ehrgefühl verlangt es von ihr);
jmdm. nichts s. bleiben (auf jmds. Angriff mit gleicher Schärfe reagieren);
b) aus Gründen des Anstandes, der Höflichkeit geboten, gebührend, geziemend:
mit dem -en Respekt.

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schụl|dig <Adj.> [mhd. schuldec, ahd. sculdig]: 1. (an etw.) [die] Schuld tragend, in Bezug auf jmdn., etw. Schuld auf sich geladen habend: die -e Person; Keiner der -en Fahrzeuglenker war Ausländer (NZZ 10. 8. 84, 5); der Angeklagte ist [des Mordes] s.; Eine Gruppe von Geschworenen antwortet auf die Frage eines Beamten, wessen die heute verurteilten Leute s. seien ... (Sieburg, Robespierre 202); sie hat sich des Betruges s. gemacht (geh.; hat einen Betrug begangen); [an jmdm.] s. werden (Schuld auf sich laden [indem man jmdm. ein Unrecht zufügt]); sie ist an dem Unglück s. (schuld); sich s. fühlen, bekennen; jmdn. für s. erklären, befinden; s. (als schuldiger Teil) geschieden werden; auf s. plädieren (Rechtsspr.; die Schuldigsprechung beantragen); auf s. erkennen (Rechtsspr.; einen Schuldspruch fällen); *jmdn. s. sprechen (jmdn. gerichtlich verurteilen): ... forderte er, ihn in zwei Fällen des versuchten schweren Raubes s. zu sprechen (Noack, Prozesse 125). 2. a) (als materielle Gegenleistung) zu geben verpflichtet: jmdm. [noch] Geld, 100 Mark, eine Monatsmiete s. sein (schulden); was bin ich Ihnen s.? (was habe ich zu bezahlen?); nur weil man so verfuhr, war ihm der Staat keine Haftentschädigung s. (Mostar, Unschuldig 52); Nun war ich schon drei Wochen die Rechnung für Tantine s. geblieben (Salomon, Boche 63); Ü jmdm. Dank, Rechenschaft, eine Erklärung s. sein; War er dem Beamten Schlimbach überhaupt Solidarität s.? (Kühn, Zeit 138); den Beweis hierfür bist du mir noch s. geblieben (hast du mir noch nicht gegeben, geliefert); eine schwache CSSR-Elf, die zu wenig kämpfte und auch spielerisch allzu vieles s. blieb (Vaterland 28. 3. 85, 1); das ist sie sich selbst s. (ihr Ehrgefühl verlangt es von ihr); *jmdm. nichts s. bleiben (auf jmds. Angriff mit gleicher Schärfe reagieren); ∙ Zum Herrn bist du dich s. dem verwaisten Land, weil du des andern Herrscherhauptes uns beraubt (Schiller, Braut v. Messina 2642 f.); b) aus Gründen des Anstandes, der Höflichkeit geboten, gebührend, geziemend: jmdm. die -e Achtung erweisen; ..., ob der Adjutant des Divisionärs die Höflichkeit so weit außer Acht lassen werde, einer älteren Dame die -e Aufwartung zu verweigern (A. Zweig, Grischa 381); mit dem -en Respekt; ∙ c) *jmdm., einer Sache etw. s. sein (jmdm., einer Sache etw. verdanken): Alfonsen bin ich s., was ich tat; nun möcht' ich ihm auch die Vollendung danken (Goethe, Torquato Tasso IV, 4); nun wollte Wilhelm wenigstens zu Theresens Herzen rein vom Herzen reden und ihrer Entschließung und Entscheidung sein Schicksal s. sein (Goethe, Lehrjahre VIII, 1).

Universal-Lexikon. 2012.