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Schwer|be|schä|dig|te, die/eine Schwerbeschädigte; der/einer Schwerbeschädigten, die Schwerbeschädigten/zwei Schwerbeschädigte (Amtsspr.):
weibliche Person, die ↑ schwerbeschädigt ist.
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Schwerbeschädigte,
im sozialrechtlichen Sinn Personen, die durch eine gesundheitliche Schädigung im Sinne des Kriegsopferversorgungsrechts, des Soldatenversorgungsgesetzes, des Häftlingshilfegesetzes, des Zivildienstgesetzes, des Opferentschädigungsgesetzes, durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen, Besatzungsmaßnahmen oder Impfschäden nicht nur vorübergehend um mindestens 50 % in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind. Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, besonders denen des Bundesversorgungsgesetzes (Kriegsopferversorgung), erwachsen Schwerbeschädigte Ansprüche auf soziale Maßnahmen zur Eingliederung, auf Ausgleichsrenten sowie steuerliche Erleichterungen. (Rehabilitation, Schwerbehinderte)
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Schwer|be|schä|dig|te, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete> (Amtsspr.): jmd., der ↑schwerbeschädigt ist.
Universal-Lexikon. 2012.