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Seemannsamt
See|manns|amt 〈n. 12uBehörde zur Betreuung u. Beaufsichtigung der Seeleute

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Seemanns|amt,
 
staatliche Behörde zur Beaufsichtigung der Arbeitsverhältnisse von Seeleuten und der Schiffsmannschaften. Im Einzelnen erfüllen Seemannsämter folgende Aufgaben: Ausfertigung und Überwachung der Seefahrtsbücher, Meldung und Registrierung von An- und Abmusterung der Seeleute (Heuerverhältnis), vorläufige Regelung von Streitigkeiten (z. B. über Krankenfürsorge, über die Berechtigung einer außerordentlichen Kündigung), Ahndung von bestimmten Ordnungswidrigkeiten. Außerhalb Deutschlands nehmen bestimmte diplomatische oder konsularische Vertretungen die Aufgaben von Seemannsämtern wahr.

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See|manns|amt, das: für Belange der Seeleute zuständige Behörde.

Universal-Lexikon. 2012.