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Selbstfinanzierung
Sẹlbst|fi|nan|zie|rung 〈f. 20Finanzierung neuer Geschäfte aus dem Ertrag des eigenen Unternehmens

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Selbstfinanzierung,
 
die Finanzierung aus einbehaltenen Gewinnen (Gewinnthesaurierung); Teil der Innenfinanzierung. Die offene Selbstfinanzierung umfasst diejenigen Umsatzüberschüsse, die im Jahresabschluss als Einstellung in die Gewinnrücklagen ausgewiesen werden oder bei Einzelfirmen und Personengesellschaften auf dem Kapitalkonto stehen bleiben. Unter stille Selbstfinanzierung subsumiert man den Teil des erwirtschafteten Gewinns, der aufgrund der Bilanzierungsvorschriften und -wahlrechte nicht bilanziert wurde. Einbehaltene Gewinne stärken die Eigenkapitalbasis und sind deshalb vom Gesetzgeber durch gesetzliche Rücklagen und vorsichtige Wertansätze in der Bilanz teilweise erzwungen. Das Unternehmen kann die stille Selbstfinanzierung durch Bilanzpolitik und die offene Selbstfinanzierung über die Ausschüttungspolitik beeinflussen. Die Selbstfinanzierung stellt eine wichtige und v. a. für kleinere und mittlere Unternehmen oft die einzige Quelle der Eigenfinanzierung dar.
 
Ein Finanzierungsproblem ist bei der Selbstfinanzierung nur in der Ausschüttungsentscheidung des Unternehmens zu sehen, da die Gewinne über die Umsatzerlöse dem Unternehmen vor der Gewinnfeststellung zufließen und nicht durch Vereinbarungen mit Kapitalgebern beschafft werden. Ihre Höhe hängt ausschließlich vom unternehmerischen Erfolg ab. Die Finanzierungstheorie behandelt die optimale Selbstfinanzierung deshalb unter dem Begriff der optimalen Dividendenpolitik.

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Sẹlbst|fi|nan|zie|rung, die (Wirtsch.): Eigenfinanzierung.

Universal-Lexikon. 2012.