Sị|cher|heits|po|li|zei 〈f. 18; unz.〉 Polizei, die für die öffentliche Sicherheit sorgt; Sy Schutzpolizei
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Sị|cher|heits|po|li|zei, die:
a) für die öffentliche Sicherheit zuständige Abteilungen der Polizei (z. B. Kriminal-, Wasserschutz-, Verkehrspolizei);
b) (nationalsoz.) Gestapo.
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Sicherheitspolizei,
Abkürzung Sipo, die nach der Ernennung H. Himmlers zum Chef der Deutschen Polizei 1936 geschaffene Organisation, die als Hauptamt unter Leitung von R. Heydrich die Geheime Staatspolizei (Gestapo) und die Kriminalpolizei vereinigte. Damit wurde die politische Polizei als selbstständiger Zweig der Polizei konstituiert und die Kriminalpolizei in den Bereich der politischen Polizei einbezogen. Die Bildung der Sicherheitspolizei bedeutete eine entscheidende Zäsur auf dem Weg zur Entstaatlichung der Polizei durch das nationalsozialistische Regime und zur Eingliederung in die SS, der 1939 mit dem Zusammenschluss von Sicherheitspolizei und Sicherheitsdienst (SD) zum Reichssicherheitshauptamt abgeschlossen wurde. Während die ebenfalls 1936 eingerichtete Ordnungspolizei (Gendarmerie, Gemeinde-, Schutzpolizei) mehr reaktiv der inneren Ordnung diente, bestand die Aufgabe der Sicherheitspolizei in der präventiven Gegnerbekämpfung im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie. In den ab 1941 besetzten sowjetischen Gebieten wurden Hunderttausende, v. a. Juden und politische Gegner, von den Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei ermordet.
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Sị|cher|heits|po|li|zei, die: a) für die öffentliche Sicherheit zuständige Abteilungen der Polizei (z. B. Kriminal-, Wasserschutz-, Verkehrspolizei); b) (nationalsoz.) Gestapo.
Universal-Lexikon. 2012.