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Siegelbewahrer
Sie|gel|be|wah|rer 〈m. 3; früherhöchster Staatsbeamter, der die amtl. Siegel unter Verschluss hielt, heute noch Titel in England (Lord\Siegelbewahrer) u. Frankreich (Groß\Siegelbewahrer)

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Siegelbewahrer,
 
im Mittelalter der mit der Aufbewahrung des Staats- oder Regentensiegels beauftragte Amtsträger; in fränkischer Zeit meist der höchste Kanzleibeamte, im späteren Mittelalter im Heiligen Römischen Reich der Kanzler in Vertretung des Reichserzkanzlers. In Großbritannien war das Amt des Großsiegelbewahrers (Lord Keeper of the Great Seal, im Unterschied zum Lord Privy Seal, dem Lord-Geheimsiegelbewahrer) mit dem des Lordkanzlers (Lord Chancellor) verbunden.

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Sie|gel|be|wah|rer, der (hist.): (im MA.) mit der Aufbewahrung des fürstlichen, staatlichen Siegels beauftragter Beamter.

Universal-Lexikon. 2012.