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Kanzler
Bundeskanzler

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Kanz|ler ['kants̮lɐ], der; -s, -, Kanz|le|rin ['kants̮lərɪn], die; -, -nen:
1. (in Deutschland und in Österreich) Regierungschef[in]:
der Kanzler bestimmt die Richtlinien der Politik; welche Partei stellt den Kanzler?
2. Leiter[in] der Verwaltung einer Hochschule.

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Kạnz|ler 〈m. 3
1. 〈MA〉 Beamter bei Hofe, meist Geistlicher, der für die Ausfertigung von Urkunden zuständig war u. als Ratgeber des Herrschers auftrat
2. 〈seit dem 15. Jh.〉 Präsident des obersten Gerichtshofes
3. 〈1747-1807〉 Justizminister in Preußen (Groß\Kanzler)
4. 〈später〉 Titel des Vorstehers der Kanzlei eines diplomatischen Vertreters od. Konsuls
5. Kurator einer Universität
6. 〈heute〉 Regierungschef (Bundes\Kanzler, Reichs\Kanzler)
● der Eiserne \Kanzler (Beiname von Otto v. Bismarck) [<ahd. kanzellari <spätlat. cancellarius „hoher Beamter, der Staatsurkunden verantwortlich ausfertigt u. einer Kanzlei vorsteht“; zu lat. cancelli „Schranken, von denen aus Kundgebungen einer Behörde verlesen werden“] Siehe auch Info-Eintrag: Kanzler - info!

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Kạnz|ler , der; -s, - [mhd. kanzelære, ahd. kanzellāri < spätlat. cancellarius = hoher Beamter, der insbesondere für die Ausfertigung von Staatsurkunden zuständig ist]:
1.
a) Kurzf. von Bundeskanzler (1, 2):
welche Partei stellte den K.?;
b) Kurzf. von Reichskanzler (1, 2a, 2b).
2. Beamter einer diplomatischen Vertretung, der für die Abwicklung administrativer Angelegenheiten zuständig ist.
3. leitender Beamter in der Verwaltung einer Hochschule.
4. (früher) hoher geistlicher Würdenträger, der mit der Ausfertigung öffentlicher Urkunden eines Herrschers betraut war.

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Kanzler
 
[althochdeutsch kanzellāri, von spätlateinisch cancellarius »hoher Beamter« (der v. a. für die Ausfertigung von Staatsurkunden zuständig war)],
 
 1) Geschichte und Politik: a) seit dem 4. Jahrhundert belegte Bezeichnung für einen Amtsdiener, der an den »cancelli« (Amtsschranken, Kanzlei) Dienst verrichtete, bei den ripuarischen Franken und Alemannen bis ins 9. Jahrhundert auch der Gerichts- oder Grafschaftsschreiber. In merowingisch-karolingischer Zeit nahm der Kanzler Aufgaben eines Notars (Urkundenherstellung) wahr. b) Erzkanzler, Reichskanzler, eines der Erzämter im Heiligen Römischen Reich, durch Otto I. 953 eingerichtet; es lag später bei den drei geistlichen Kurfürsten, den Erzbischöfen von Mainz (für Deutschland und das Reich), Köln (Italien) und Trier (Gallien und Burgund). Dem Reichskanzler oblag die Leitung der Reichskanzlei; 1559 wurde diese Leitung dem Reichsvizekanzler übertragen, das Amt des Kanzlers war damit der behördlichen Organisation der Reichskanzlei entzogen. c) Amt in Preußen, 1) Großkanzler, 1747-1810 der Leiter der Justizverwaltung; 2) 1810-22 der Staatskanzler. d) in Österreich 1) 1742-1849 faktische Amtsbezeichnung des Außenministers (Staatskanzler), 2) in Österreich-Ungarn 1867-71 der Vorsitzende des gemeinsamen Ministeriums (Reichskanzler). e) im Deutschen Reich 1871-1918 der einzige Minister des Reichs (Reichskanzler), 1919-45 der Leiter der Reichsregierung (Reichskanzler). f) heute in Deutschland, in Österreich und der Schweiz der Bundeskanzler. g) Amt in Großbritannien (Chancellor), 1) Lordkanzler, Lord Chancellor, 2) Schatzkanzler, Leiter des Finanzministeriums. (Treasury)
 
 2) an einigen wissenschaftlichen Hochschulen Amtsbezeichnung für einen leitenden Verwaltungsbeamten.
 

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Kạnz|ler, der; -s, - [mhd. kanzelære, ahd. kanzellāri < spätlat. cancellarius = hoher Beamter, der insbesondere für die Ausfertigung von Staatsurkunden zuständig ist]: 1. a) kurz für ↑Bundeskanzler: Dieser - Ministerpräsident, Premier(minister), K. - bestimmt manchmal die Richtlinien der Politik mit Verbindlichkeit für die Minister (Bundesrepublik), manchmal besitzt er nur protokollarische Vorrechte (Fraenkel, Staat 291); welche Partei stellte den K.?; b) kurz für ↑Reichskanzler: Vom Eisernen K. erzählt er auch, von Bismarck also (Kempowski, Zeit 78). 2. Beamter einer diplomatischen Vertretung, der für die Abwicklung administrativer Angelegenheiten zuständig ist. 3. leitender Beamter in der Verwaltung einer Hochschule. 4. (früher) hoher geistlicher Würdenträger, der mit der Ausfertigung öffentlicher Urkunden eines Herrschers betraut war.

Universal-Lexikon. 2012.