◆ Si|gno|ria 〈[zınjori:a] f.; -, -gno|rie od. (eindeutschend) -gno|ri|en〉 oberste Behörde der ital. Stadtstaaten, Rat der Stadt [→ Signor]
◆ Die Buchstabenfolge si|gn... kann in Fremdwörtern auch sig|n... getrennt werden.
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(im MA.) höchste Behörde der italienischen Stadtstaaten.
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Signoria
[siɲɲo'riːa; italienisch »Herrschaft«] die, -/...'ri|en, deutsch Signorie [-ɲ-], in den italienischen Stadtstaaten des Spätmittelalters allgemein die monarchisch-autokratische Herrschaft eines Einzelnen oder eines Geschlechts. Die Instabilität der Kommunalverfassungen bewirkte seit der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts, dass Angehörige führender städtischer Familien, Feudalherren oder Condottieri, meist als Träger städtischer Ämter (Podestà, Capitano del Popolo), die republikanische Verfassung aufhoben und die lebenslänglichen, meist erblichen Signorien errichteten. - Im republikanischen Florenz war die Signoria der leitende Rat unter Vorsitz des Gonfaloniere della giustizia (Gonfaloniere).
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Universal-Lexikon. 2012.