So|zi|al|the|ra|pie 〈f. 19〉 Behandlung von psychisch od. physisch Kranken zum Zwecke ihrer Wiedereingliederung in Familie u. Beruf
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So|zi|al|the|ra|pie, die:
Behandlung psychischer od. geistiger Krankheiten bes. bei sozial benachteiligten od. bes. gefährdeten Gruppen mit dem Ziel, den Patienten in das Familien- od. Berufsleben einzugliedern.
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I Sozialtherapie,
Soziotherapie, Sammelbegriff für Behandlungsformen im Grenzbereich von Sozialarbeit und (Gruppen-)Psychotherapie. Entstanden aus der Kritik an traditionellen verwahrenden Einrichtungen (Strafvollzug, Psychiatrie, Suchtklinik), zielt Sozialtherapie auf eine humane Behandlung und Wiedereingliederung unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes. Sozialarbeiter und Suchttherapeuten mit Zusatzausbildung nennen sich auch Sozialtherapeuten.
II
Sozialtherapie
(Soziotherapie): im weiteren Sinne jede auf das Sozialverhalten gerichtete Form von Therapie, die über das körperliche und seelisch-geistige Wohlbefinden hinaus auch soziale Störungen, Konflikte und Defizite beheben oder mildern will; im engeren Sinne interdisziplinäres Handlungskonzept, bei dem Angehörige verschiedener Berufsgruppen (etwa Ärzte, Psychologen beziehungsweise Psychotherapeuten und Sozialpädagogen beziehungsweise Sozialarbeiter) v. a. psychisch und/oder körperlich Kranken, geistig Behinderten, Drogenabhängigen oder -gefährdeten, Nichtsesshaften, Straffälligen oder auch alten Menschen durch Verbesserung ihrer zwischenmenschlichen Beziehungen und ihrer (materiellen) Umgebung (»Milieutherapie«) zu helfen versuchen.
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So|zi|al|the|ra|pie, die: Behandlung psychischer od. geistiger Krankheiten bes. bei sozial benachteiligten od. bes. gefährdeten Gruppen mit dem Ziel, den Patienten in das Familien- od. Berufsleben einzugliedern.
Universal-Lexikon. 2012.