Spiel|mann 〈m.; -(e)s, -leu|te〉
1. 〈MA〉 fahrender Musikant
2. 〈Mil.〉 Angehöriger eines Spielmannszuges
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Spiel|mann, der <Pl. …leute> [mhd. spilman, ahd. spiliman, urspr. = Schautänzer, Gaukler]:
1. (im MA.) fahrender Sänger, der Musikstücke, Lieder [u. artistische Kunststücke] darbietet.
2. Mitglied eines Spielmannszuges.
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Spielmann,
mittelhochdeutsch Spịlman, Spileman, altfranzösisch Jogleor [ʒogle'ɔr], provenzalisch Menestrẹl, französischer Jongleur [ʒɔ̃'glø:r], englisch Mịnstrel, im Mittelalter der nichtsesshafte, berufsmäßige Unterhaltungskünstler. Die Spielleute, die in den lateinischen Quellen als »joculatores«, »mimi« oder »histriones« erscheinen, betätigten sich u. a. als Possenreißer, Akrobaten, Fechter, Tänzer und besonders als Musikanten. Sie waren an sich recht- und ehrlos, jedoch an vielen weltlichen und geistlichen Höfen gern gesehene Gäste. Bei allen Unterschieden hinsichtlich ihres Ansehens wie ihres Könnens waren sie durch die gemeinsame, nicht sesshafte Lebensform am Rande der mittelalterlichen Gesellschaft miteinander verbunden. Dass Spielleute Dichtungen vorgetragen haben, ist erwiesen. Dafür, dass sie über Kleindichtungen (Stegreifgedichte, einfache Tanzlieder usw.) hinaus auch anspruchsvollere Gattungen, wie die so genannten Spielmannsepen, verfasst haben, gibt es keinerlei Zeugnisse. Im Bereich der romanischen Literaturen dürfte der Anteil von Spielleuten am gesellschaftlichen und kulturellen Leben insgesamt größer gewesen sein als in Deutschland.
W. Hartung: Die Spielleute (1982);
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Spiel|mann, der <Pl. ...leute> [mhd. spilman, ahd. spiliman, urspr. = Schautänzer, Gaukler]: 1. (im MA.) fahrender Sänger, der Musikstücke, Lieder [u. artistische Kunststücke] darbietet. 2. Mitglied eines Spielmannszuges.
Universal-Lexikon. 2012.