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ver|hö|ren [fɛɐ̯'hø:rən]:1. <tr.; hat richterlich oder polizeilich vernehmen (2):
die Angeklagte, die Zeugen verhören.
2. <+ sich> eine Äußerung missverstehen in dem Sinne, dass man etwas falsch hört, versteht:
du musst dich verhört haben, er hatte »morgen« und nicht »übermorgen« gesagt.
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ver|hö|ren 〈V.; hat〉
I 〈V. tr.〉 jmdn. \verhören
1. polizeilich od. richterlich vernehmen, befragen
2. 〈fig.〉 streng u. genau befragen
● er wurde stundenlang verhört
II 〈V. refl.〉 sich \verhören etwas falsch hören ● da habe ich mich wohl verhört; ich glaubte, mich verhört zu haben (aber er hatte es tatsächlich gesagt)
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1. (zur Klärung eines Sachverhaltes) gerichtlich od. polizeilich eingehend befragen; vernehmen:
den Angeklagten v.
2. <v. + sich> etw. falsch hören:
du musst dich verhört haben, sie hat »Juni«, nicht »Juli« gesagt.
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ver|hö|ren <sw. V.; hat [mhd. verhœren = (an)hören, vernehmen, prüfen; erhören; überhören]: 1. (zur Klärung eines Sachverhaltes) gerichtlich od. polizeilich eingehend befragen; vernehmen: den Angeklagten, den Zeugen v.; Strehl ist für einige Minuten zu sich gekommen und konnte von Sommerfeld verhört werden (Molsner, Harakiri 77); ... wie im Osten russische Kriegsgefangene durch ein Sonderkommando verhört wurden (Kirst, 08/15, 823). 2. <v. + sich> etw. falsch hören: du musst dich verhört haben, sie hat „Juni“, nicht „Juli“ gesagt. ∙ 3. überhören, nicht hören: Moses kam um vieles später; denn er hatte sich, als der verzogene Jüngste, angewöhnt, die Mittagsglocke zu v. (Goethe, Dichtung u. Wahrheit 10); Sie ... machte ihn in kurzem mit allen Anwesenden bekannt. Heinrich verhörte manches (Novalis, Heinrich 99).
Universal-Lexikon. 2012.