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unparteiisch
unbefangen; objektiv; vorurteilsfrei; werturteilsfrei; unvoreingenommen; neutral; wertfrei; parteilos

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un|par|tei|isch ['ʊnpartai̮ɪʃ] <Adj.>:
(in seinem Urteil) von keiner Seite beeinflusst; keine Partei ergreifend:
eine unparteiische Haltung einnehmen; er bemühte sich, bei diesem Streit unparteiisch zu sein.
Syn.: gerecht, neutral, unvoreingenommen.

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ụn|par|tei|isch 〈Adj.〉 nicht parteiisch, zw. den (streitenden) Parteien stehend, an keiner der (streitenden) Parteien interessiert, neutral ● eine \unparteiische Haltung einnehmen, vertreten; \unparteiisch richten, urteilen

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ụn|par|tei|isch <Adj.>:
nicht parteiisch:
ein -er Dritter;
u. urteilen;
<subst.:> ein Unparteiischer soll entscheiden.

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ụn|par|tei|isch <Adj.>: nicht parteiisch: ein -er Dritter; sie war nicht ganz u.; u. urteilen; <subst.:> ein Unparteiischer soll entscheiden.

Universal-Lexikon. 2012.