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ge|recht [gə'rɛçt] <Adj.>:1.
a) dem geltenden Recht entsprechend, gemäß; nach bestehenden Gesetzen handelnd, urteilend:
ein gerechter Richter; ein gerechter Anspruch; gerecht sein, handeln.
b) den allgemeinen Auffassungen vom Recht, von Gerechtigkeit, Wertmaßstäben entsprechend, gemäß:
eine gerechte Verteilung, Sache; gerechte Forderungen stellen; etwas gerecht aufteilen;
☆ jmdm., einer Sache gerecht werden: jmdn., etwas angemessen beurteilen:
die Kritik wird der Autorin nicht gerecht.
2. bestimmten Ansprüchen, Gegebenheiten angepasst, genügend, entsprechend:
eine jeder Witterung gerechte Kleidung;
☆ einer Sache gerecht werden: eine Aufgabe bewältigen, erfüllen, einem Anspruch genügen:
er ist den Anforderungen seines Berufes nicht gerecht geworden.
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ge|rẹcht 〈Adj.; -er, am -es|ten〉
2. rechtlich denkend, unparteiisch (Person)
4. richtig, passend, den Regeln entsprechend (form\gerecht, weid\gerecht)
5. best. Ansprüche, Anforderungen erfüllend, Vorstellungen entsprechend
● der Gerechte muss viel leiden (Psalm 34,20) ● Gott der Gerechte; \gerechter Gott!, \gerechter Himmel! 〈umg.〉 (Ausrufe des Erstaunens, Schreckens) du meine Güte!, wie ist das möglich!; jmdm. einen \gerechten Preis machen; ein \gerechter Richter; den Schlaf des Gerechten schlafen ein reines Gewissen haben u. deshalb gut schlafen; 〈umg.〉 fest u. gut schlafen; mich packte ein \gerechter Zorn ● sein: er ist sehr \gerecht; \gerecht urteilen; jmdm. od. einer Sache (nicht) \gerecht werden jmds. Wert od. den Wert einer Sache (nicht) ins rechte Licht rücken, ihn od. sie (nicht) richtig beurteilen u. behandeln ● gegen jmdn. \gerecht sein [<mhd. gereht „gerade, recht (im Unterschied zu links), richtig, passend, tauglich, geschickt“ (so noch in maßgerecht, mundgerecht u. a.) <ahd. gireht „gerad(linig)“; → recht]
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1. dem geltenden Recht entsprechend, gemäß; nach bestehenden Gesetzen handelnd, urteilend:
ein -er Richter;
das Urteil ist g.;
er war g. gegen alle;
g. handeln, urteilen.
2. dem [allgemeinen] Empfinden von Gerechtigkeit, Wertmaßstäben entsprechend, gemäß; begründet, gerechtfertigt:
eine -e Verteilung, Sache;
ein -er Zorn;
☆ jmdm., einer Sache g. werden (jmdn., etw. angemessen beurteilen: der Kritiker, die Kritik wird dem Autor nicht g.).
3. bestimmten Ansprüchen, Gegebenheiten angepasst, genügend, entsprechend:
eine jeder Witterung -e Kleidung;
☆ einer Sache g. werden (eine Aufgabe bewältigen, erfüllen, einem Anspruch genügen: er ist den Anforderungen seines Berufs nicht g. geworden).
4. (bibl.)
a) (von Menschen) Gott gehorsam, fromm; trotz Sünden von Gott akzeptiert:
R <subst.:> der Gerechte muss viel leiden (Ps. 34, 20);
b) (von Gott) die Menschen trotz Sünde akzeptierend, gnädig, barmherzig:
der -e Gott.
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ge|rẹcht <Adj.> [mhd. gereht = gerade; recht...; richtig, ahd. gireht = gerad(linig), zu ↑recht]: 1. dem geltenden Recht entsprechend, gemäß; nach bestehenden Gesetzen handelnd, urteilend: ein -er Richter; ein -er Anspruch; das Urteil ist g.; er war g. gegen alle; g. handeln, urteilen. 2. dem [allgemeinen] Empfinden von Gerechtigkeit, Wertmaßstäben entsprechend, gemäß; begründet, gerechtfertigt: eine -e Verteilung, Sache; ein -er Zorn; sie kämpfen einen guten, -en Kampf (Hochhuth, Stellvertreter 93); Aber manchmal fängt man mit ... -em Ärgernis an (Th. Mann, Zauberberg 246); *jmdm., einer Sache g. werden (jmdn., etw. angemessen beurteilen): der Kritiker, die Kritik wird dem Autor nicht g.; Seeck gibt von ihr (= der Schwester Theodosius' II.) ein ... entstelltes Bild, das nicht ihrer Bedeutung g. wird (Thieß, Reich 383). 3. bestimmten Ansprüchen, Gegebenheiten angepasst, genügend, entsprechend: Eine jeder Witterung -e Kleidung muss im Rucksack sein (Eidenschink, Fels 31); *einer Sache g. werden (eine Aufgabe bewältigen, erfüllen, einem Anspruch genügen): er ist den Anforderungen seines Berufs nicht g. geworden; Das Wahrnehmungssystem bewältigt hier eine Aufgabe, der unsere Ratio nur mit Mühe g. zu werden vermöchte (Hofstätter, Gruppendynamik 30); <auch attr.:> Eine unseren heutigen Probleme g. werdende demokratische Theorie (Fraenkel, Staat 256). 4. (bibl.) a) (von Menschen) Gott gehorsam, fromm; trotz Sünden von Gott akzeptiert: so man von Herzen glaubt, so wird man g. (Röm. 10, 10); <subst.:> er (= euer Vater im Himmel) lässt seine Sonne aufgehen über die Bösen und über die Guten und lässt regnen über Gerechte und Ungerechte (Matth. 5, 45); R der Gerechte muss viel leiden (Ps. 34, 20); b) (von Gott) die Menschen trotz Sünde akzeptierend, gnädig, barmherzig: der -e Gott. ∙ 5. a) richtig, angebracht: und zur vorgängigen Vernehmung des Knechts, wie es ihm klug und g. schien, nach Kohlhaasenbrück einbog (Kleist, Kohlhaas 11); b) ↑recht (1 d): Was euch genehm ist, das ist mir g. (Schiller, Braut v. Messina 437).
Universal-Lexikon. 2012.