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gerecht
fair; recht; billig

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ge|recht [gə'rɛçt] <Adj.>:
1.
a) dem geltenden Recht entsprechend, gemäß; nach bestehenden Gesetzen handelnd, urteilend:
ein gerechter Richter; ein gerechter Anspruch; gerecht sein, handeln.
Syn.: legitim, rechtmäßig, unparteiisch.
b) den allgemeinen Auffassungen vom Recht, von Gerechtigkeit, Wertmaßstäben entsprechend, gemäß:
eine gerechte Verteilung, Sache; gerechte Forderungen stellen; etwas gerecht aufteilen;
jmdm., einer Sache gerecht werden: jmdn., etwas angemessen beurteilen:
die Kritik wird der Autorin nicht gerecht.
2. bestimmten Ansprüchen, Gegebenheiten angepasst, genügend, entsprechend:
eine jeder Witterung gerechte Kleidung;
einer Sache gerecht werden: eine Aufgabe bewältigen, erfüllen, einem Anspruch genügen:
er ist den Anforderungen seines Berufes nicht gerecht geworden.

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ge|rẹcht 〈Adj.; -er, am -es|ten〉
1. recht, rechtlich, dem Rechtsgefühl gemäß, dem Gesetz entsprechend (Handlung, Urteil)
2. rechtlich denkend, unparteiisch (Person)
3. verdient (Lohn, Strafe)
4. richtig, passend, den Regeln entsprechend (form\gerecht, weid\gerecht)
5. best. Ansprüche, Anforderungen erfüllend, Vorstellungen entsprechend
● der Gerechte muss viel leiden (Psalm 34,20) ● Gott der Gerechte; \gerechter Gott!, \gerechter Himmel! 〈umg.〉 (Ausrufe des Erstaunens, Schreckens) du meine Güte!, wie ist das möglich!; jmdm. einen \gerechten Preis machen; ein \gerechter Richter; den Schlaf des Gerechten schlafen ein reines Gewissen haben u. deshalb gut schlafen; 〈umg.〉 fest u. gut schlafen; mich packte ein \gerechter Zornsein: er ist sehr \gerecht; \gerecht urteilen; jmdm. od. einer Sache (nicht) \gerecht werden jmds. Wert od. den Wert einer Sache (nicht) ins rechte Licht rücken, ihn od. sie (nicht) richtig beurteilen u. behandelngegen jmdn. \gerecht sein [<mhd. gereht „gerade, recht (im Unterschied zu links), richtig, passend, tauglich, geschickt“ (so noch in maßgerecht, mundgerecht u. a.) <ahd. gireht „gerad(linig)“; → recht]

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ge|rẹcht <Adj.> [mhd. gereht = gerade; recht…; richtig, ahd. gireht = gerad(linig), zu recht]:
1. dem geltenden Recht entsprechend, gemäß; nach bestehenden Gesetzen handelnd, urteilend:
ein -er Richter;
das Urteil ist g.;
er war g. gegen alle;
g. handeln, urteilen.
2. dem [allgemeinen] Empfinden von Gerechtigkeit, Wertmaßstäben entsprechend, gemäß; begründet, gerechtfertigt:
eine -e Verteilung, Sache;
ein -er Zorn;
jmdm., einer Sache g. werden (jmdn., etw. angemessen beurteilen: der Kritiker, die Kritik wird dem Autor nicht g.).
3. bestimmten Ansprüchen, Gegebenheiten angepasst, genügend, entsprechend:
eine jeder Witterung -e Kleidung;
einer Sache g. werden (eine Aufgabe bewältigen, erfüllen, einem Anspruch genügen: er ist den Anforderungen seines Berufs nicht g. geworden).
4. (bibl.)
a) (von Menschen) Gott gehorsam, fromm; trotz Sünden von Gott akzeptiert:
R <subst.:> der Gerechte muss viel leiden (Ps. 34, 20);
b) (von Gott) die Menschen trotz Sünde akzeptierend, gnädig, barmherzig:
der -e Gott.

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ge|rẹcht <Adj.> [mhd. gereht = gerade; recht...; richtig, ahd. gireht = gerad(linig), zurecht]: 1. dem geltenden Recht entsprechend, gemäß; nach bestehenden Gesetzen handelnd, urteilend: ein -er Richter; ein -er Anspruch; das Urteil ist g.; er war g. gegen alle; g. handeln, urteilen. 2. dem [allgemeinen] Empfinden von Gerechtigkeit, Wertmaßstäben entsprechend, gemäß; begründet, gerechtfertigt: eine -e Verteilung, Sache; ein -er Zorn; sie kämpfen einen guten, -en Kampf (Hochhuth, Stellvertreter 93); Aber manchmal fängt man mit ... -em Ärgernis an (Th. Mann, Zauberberg 246); *jmdm., einer Sache g. werden (jmdn., etw. angemessen beurteilen): der Kritiker, die Kritik wird dem Autor nicht g.; Seeck gibt von ihr (= der Schwester Theodosius' II.) ein ... entstelltes Bild, das nicht ihrer Bedeutung g. wird (Thieß, Reich 383). 3. bestimmten Ansprüchen, Gegebenheiten angepasst, genügend, entsprechend: Eine jeder Witterung -e Kleidung muss im Rucksack sein (Eidenschink, Fels 31); *einer Sache g. werden (eine Aufgabe bewältigen, erfüllen, einem Anspruch genügen): er ist den Anforderungen seines Berufs nicht g. geworden; Das Wahrnehmungssystem bewältigt hier eine Aufgabe, der unsere Ratio nur mit Mühe g. zu werden vermöchte (Hofstätter, Gruppendynamik 30); <auch attr.:> Eine unseren heutigen Probleme g. werdende demokratische Theorie (Fraenkel, Staat 256). 4. (bibl.) a) (von Menschen) Gott gehorsam, fromm; trotz Sünden von Gott akzeptiert: so man von Herzen glaubt, so wird man g. (Röm. 10, 10); <subst.:> er (= euer Vater im Himmel) lässt seine Sonne aufgehen über die Bösen und über die Guten und lässt regnen über Gerechte und Ungerechte (Matth. 5, 45); R der Gerechte muss viel leiden (Ps. 34, 20); b) (von Gott) die Menschen trotz Sünde akzeptierend, gnädig, barmherzig: der -e Gott. ∙ 5. a) richtig, angebracht: und zur vorgängigen Vernehmung des Knechts, wie es ihm klug und g. schien, nach Kohlhaasenbrück einbog (Kleist, Kohlhaas 11); b) recht (1 d): Was euch genehm ist, das ist mir g. (Schiller, Braut v. Messina 437).

Universal-Lexikon. 2012.