Akademik

Studium generale
Stu|di|um ge|ne|ra|le 〈n.; - -; unz.〉
1. 〈im MA〉 allgemeinbildende Lehranstalt, Vorläufer der Universität
2. heute; in Deutschlandallgemeinbildende Vorlesungen, die an keine best. Fakultät u./od. keinen best. Studiengang gebunden sind
[<Studium + lat. generalis „allgemein“]

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Stu|di|um ge|ne|ra|le , das; - - [mlat. studium generale, eigtl. = allgemeines Studium]:
1. (im Mittelalter) mit Privilegien (z. B. Promotionsrecht, Gerichtsbarkeit) ausgestattete, allen Nationen zugängliche Hochschule.
2. Vorlesungen u. Seminare allgemeinbildender Art für Studierende aller Fachrichtungen.

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Studium generale
 
[lateinisch »allgemeines Studium«] das, - -, Hochschulwesen: 1) im Mittelalter Bezeichnung für Hochschulen (Universitäten, Ordensschulen u. Ä.), die für alle Nationen bestimmt waren und mindestens eine der drei höheren Fakultäten (Theologie, Medizin, Recht) umfassten; im Gegensatz dazu Studium particulare (Studium provinciale) als Bezeichnung für Hochschulen von nur regionaler Bedeutung und fachlicher Beschränkung meist auf den Unterricht der Artes liberales. - 2) Im heutigen Sprachgebrauch bezeichnet Studium generale den Erwerb von über das Fachgebiet hinausgehendem Grundwissen an einer Hochschule, oft in Form von Veranstaltungen für Studenten aller Fachbereiche (Ringvorlesungen, Kolloquien u. a.). Vorschläge zur Einführung eines ausgedehnten Studium generale (wie sie in den Hochschulreformdebatten der 1950er-Jahre erhoben wurden) konnten sich nicht durchsetzen, jedoch machen alle Hochschulen Angebote zum Studium generale.

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Stu|di|um ge|ne|ra|le, das; - - [mlat. studium generale, eigtl. = allgemeines Studium]: 1. (im Mittelalter) mit Privilegien (z. B. Promotionsrecht, Gerichtsbarkeit) ausgestattete, allen Nationen zugängliche Hochschule. 2. Vorlesungen u. Seminare allgemein bildender Art für Studierende aller Fakultäten.

Universal-Lexikon. 2012.