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Rẹch|nungs|jahr 〈n. 11; Wirtsch.〉 Zeitabschnitt, für den der Jahresabschluss aufgestellt wird od. für den der Haushaltsplan gilt
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Rẹch|nungs|jahr, das:
Zeitraum von einem Jahr, auf den sich die Abrechnung im öffentlichen Haushalt erstreckt.
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Rechnungsjahr,
Zeitraum, für den Rechnung gelegt wird (Rechenschaftslegung); in der Betriebswirtschaftslehre das Geschäftsjahr, in der öffentlichen Finanzwirtschaft das Haushaltsjahr (Zeitabschnitt, für den der Haushaltsplan gilt). In Deutschland begann das Rechnungsjahr bis 1960 jeweils am 1. 4.; 1961 wurde auf das Kalenderjahr umgestellt.
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Rẹch|nungs|jahr, das: Zeitraum von einem Jahr, auf den sich die Abrechnung im öffentlichen Haushalt erstreckt.
Universal-Lexikon. 2012.