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Ge|schạ̈fts|jahr 〈n. 11〉 Rechnungsjahr, Wirtschaftsjahr ● im \Geschäftsjahr 2006
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Ge|schạ̈fts|jahr, das:
Zeitraum, an dessen Ende eine Jahresbilanz aufgestellt wird; Wirtschaftsjahr.
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Geschäftsjahr,
Wirtschaftsjahr, Berichtsjahr, Zeitraum von höchstens zwölf Monaten (§ 240 HGB), zu dessen Schluss jeder Kaufmann einen Jahresabschluss aufzustellen hat. Abweichungen des Geschäftsjahres vom Kalenderjahr sind zulässig, aber nicht die Regel und meistens in der Eigenart des Geschäftszweiges (z. B. Hotelbetriebe) begründet.
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Ge|schạ̈fts|jahr, das: Zeitraum, an dessen Ende eine Jahresbilanz aufgestellt wird; Wirtschaftsjahr: Für das 17 Monate umfassende G. vom 1. Januar 1984 bis 31. Mai 1985 wird eine Dividende von 17 % auf das bisherige Aktienkapital ausgeschüttet (Basler Zeitung 9. 10. 85, 15); Sowohl Umsatz als auch Gewinn ... blieben im G. 1983 hinter den Erwartungen zurück (CCI 7, 1984, 11).
Universal-Lexikon. 2012.