Treib|netz 〈n. 11; Fischerei〉 senkrecht im Wasser schwebendes Netz, das vom Strom getrieben od. von Schiffen gezogen wird; Sy Fleet (2)
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Treib|netz, das:
(von der Hochseefischerei verwendetes, ab 1992 offiziell verbotenes) Fangnetz, das (entsprechend beschwert) senkrecht im Wasser hängt u. mit dem Fangschiff in der Strömung treibt:
es wurden viele illegale -e im Mittelmeer eingesetzt.
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Treibnetz,
langes, wandartiges Netz für den Fischfang (v. a. Thunfisch, Schwertfisch, Dorsch, Lachs), in dessen Maschen sich die Fische mit ihren Kiemen verfangen. Das Treibnetz setzt sich aus einzelnen Netztüchern zu einer schwimmenden Netzwand (bis 60 000 m Länge) zusammen, die von der Wasseroberfläche aus durch Schwimmkörper und Taue gehalten wird. Da sich besonders in den sehr langen Netzen neben Fischen auch als Beifang bezeichnete Lebewesen wie z. B. Meeresschildkröten und Delphine verfangen (etwa 80 000 Wale und Delphine verenden jährlich in Treibnetzen), ist es seit dem 1. 7. 1992 EG-Schiffen innerhalb und außerhalb der nationalen Fischereizonen sowie fremden Schiffen innerhalb des EG-Meeres verboten, mit Treibnetzen von über 2 500 m Länge zu fischen. Die Generalversammlung der UN verabschiedete am 26. 11. 1997 eine Resolution zur Verbesserung der Kontrolle und Durchsetzung des Verbots der großflächigen Treibnetzfischerei. Ab 1. 1. 2002 wird die Fischerei mit Treibnetzen für EG-Schiffe und in EG-Gewässern generell verboten sein.
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Treib|netz, das (früher): (von der Hochseefischerei verwendetes) Fangnetz, das (entsprechend beschwert) senkrecht im Wasser hängt u. mit dem Fangschiff in der Strömung treibt.
Universal-Lexikon. 2012.