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um|klạm|mern 〈V. tr.; hat〉
1. von beiden Seiten, von allen Seiten packen u. festhalten
2. fest umarmen
● die Ringer umklammerten einander; jmdn. mit beiden Armen \umklammern; das Tier umklammerte den Ast mit allen vier Beinen; einen Gegenstand fest umklammert halten
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um|klạm|mern <sw. V.; hat:
jmdn., etw. gewaltsam, krampfhaft umfassen:
jmdn., etw. [mit beiden Armen] fest u.;
etw. umklammert halten;
Ü Furcht umklammerte ihn.
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um|klạm|mern <sw. V.; hat: jmdn., etw. gewaltsam, krampfhaft umfassen: jmdn., etw. [mit beiden Armen, mit Armen und Beinen] u.; Sie umklammerte den Hörer mit beiden Händen (Simmel, Stoff 102); Seine Hand umklammerte das Geländer (Hausmann, Abel 43); Jemand hielt seinen rechten Arm umklammert (Ott, Haie 83); Ü Das Entsetzen umklammerte ihn mit immer stärkeren Armen (Dürrenmatt, Richter 139).
Universal-Lexikon. 2012.