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Unterhaus
Ụn|ter|haus 〈n. 12u; unz.; Pol.; bes. in Großbritannien〉 zweite Kammer des Parlaments; Ggs Oberhaus

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Ụn|ter|haus, das; -es, …häuser:
a) zweite Kammer eines Parlaments, das aus zwei Kammern besteht:
das kanadische, japanische U.;
b) <o. Pl.> [engl. Lower House] zweite Kammer des britischen Parlaments.

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Unterhaus,
 
in Großbritannien und Staaten mit britisch beeinflusstem Verfassungssystem eine Kammer des Parlaments, in Großbritannien das House of Commons. (Großbritannien und Nordirland, Verfassung; zur Geschichte Parlament)
 

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Ụn|ter|haus, das; -es, ...häuser [b: engl. Lower House]: a) zweite Kammer eines Parlaments, das aus zwei Kammern besteht: das kanadische, japanische U; b) <o. Pl.> zweite Kammer des britischen Parlaments.

Universal-Lexikon. 2012.