Ur|sprungs|land 〈n. 12u〉 Herkunftsland (bes. von Waren)
* * *
Ur|sprungs|ge|biet, Ur|sprungs|land, das:
Herkunftsland.
* * *
Ursprungsland,
Herstellungsland, Außenwirtschaft: das Land, in dem eine Ware geerntet, gefördert oder erzeugt wurde oder die letzte Bearbeitung erfahren hat. Ein Ursprungsnachweis dient vielfach bei der Wareneinfuhr zur Erfüllung handelspolitischer oder devisenwirtschaftlicher Vorschriften oder zur Erlangung von Vergünstigungen (Einfuhrbewilligung, Zollvergütung). Das hierfür ausgestellte Ursprungszeugnis muss die Ware nach Art, Menge, Beschaffenheit und Herkunft (Herkunftsbezeichnung) bezeichnen und beglaubigt sein.
* * *
Ur|sprungs|ge|biet, Ur|sprungs|land, das: Herkunftsland.
Universal-Lexikon. 2012.