* * *
Be|ạr|bei|tung 〈f. 20〉
I 〈unz.〉 das Bearbeiten, das Bearbeitetwerden ● das Stück ist in \Bearbeitung in Arbeit, wird (gerade) bearbeitet
II 〈zählb.〉 bearbeitetes (Literatur- od. Musik-)Werk
* * *
Be|ạr|bei|tung, die; -, -en:
1. das Bearbeiten; das Bearbeitetwerden.
2. überarbeitete, neue Fassung:
eine B. eines alten Theaterstücks;
Lenz' »Hofmeister« in der B. von Brecht.
* * *
I Bearbeitung,
1) Fertigungstechnik: das Formgeben von Werkstücken mithilfe von Verfahren und Werkzeugen, die dem Ausgangszustand und dem Werkstoff des Werkstückes sowie dem Bearbeitungsziel angepasst sein müssen, um ein technisch und wirtschaftlich optimales Bearbeitungsergebnis zu erzielen.
2) Literatur: die Umgestaltung eines literarischen oder wissenschaftlichen Werkes durch einen oder mehrere Autoren (Bearbeiter), etwa zum Zweck der Anpassung an Erfordernisse eines Mediums (Adaption) oder für ein bestimmtes Publikum (z. B. Jugend), besonders auch im Sinne von Aktualisierung und Kürzung.
3) Musik: jede Veränderung eines Musikwerkes, die das Originalwerk in seinen Wesenszügen erkennbar lässt; im weitesten Sinn auch etwa Striche (Sprünge) bei der Aufführung eines größeren Werks einschließend, meist aber verstanden als Transkription eines Werks für andere Besetzung, so die Klaviertranskriptionen F. Liszts von Beethoven-Sinfonien, die Orchesterübertragung (Orchestration) von M. P. Mussorgskijs »Bilder einer Ausstellung« durch M. Ravel, die Orchestrierung von C. M. von Webers »Aufforderung zum Tanz« durch H. Berlioz.
4) Urheberrecht: die schöpferische Umformung eines urheberrechtlich geschützten Werkes, z. B. der Musik. Die Bearbeitung wird wie ein selbstständiges Werk urheberrechtlich geschützt, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung des Bearbeiters darstellt (§ 3 Urheberrechtsgesetz).
II
Bearbeitung,
1) Synonym für Arrangement;
2) Neufassung von bereits Vorhandenem; eine Komposition erhält für einen bestimmten Zweck (z. B. zur Repertoire-Erweiterung, für eine erleichterte Verlagsausgabe) oder für einen konkreten Anlass (Programm, Konzert, Produktion) eine neue, daran angepasste Gestalt. Der schöpferische Anteil des Bearbeiters ist im Einzelnen recht unterschiedlich — es kann ein durch die Bearbeitung eigenständiges, urheberrechtlich geschütztes Werk entstehen, es können aber auch nur geringe Veränderungen gegenüber dem Original vorgenommen worden sein.
Das Bearbeiten fremder (oder auch eigener) Kompositionen ist ein legitimer Vorgang, wie tausendfach in der Musikgeschichte zu belegen. Mit dem Aufkommen der Hausmusik und dem Entstehen der bürgerlichen Tanz- und Unterhaltungsmusik im 18./19. Jahrhundert gab es eine unübersehbare Flut von gedruckten Bearbeitungen, in denen, da sie sich an einen großen, musikalisch wenig vor- bzw. ausgebildeten Benutzerkreis wandten, oft eine Nivellierung der kompositorischen Substanz zu verzeichnen war. Die Sucht der Verleger, damit durch hohen Absatz großen Profit zu erzielen, führte zu einer künstlerisch minderwertigen Qualität. Im 20. Jahrhundert wiederholte sich dieser Vorgang bei den in mehrfachen Modewellen auftretenden »Verschlagerungen« klassischer Themen und Werkausschnitte in Rundfunk- und Schallplattenproduktionen (Adaption). Dadurch hat das Wort »Bearbeitung« heute oft einen negativen Beigeschmack. Gelungene, in Anspruch und Ausführung überzeugende Bearbeitungen sind jedoch ein unverzichtbarer Bestandteil aller Genres der populären Musik.
* * *
Be|ạr|bei|tung, die; -, -en: 1. das Bearbeiten. 2. überarbeitete, neue Fassung: eine B. eines alten Theaterstücks; Lenz' „Hofmeister“ in der B. von Brecht; Karajan spielte das Stück in einer der wohlmeinenden, aber verflachenden -en (Welt 29. 7. 65, 7).
Universal-Lexikon. 2012.