Ver|wahr|lo|sung 〈f. 20; unz.〉
1. das Verwahrlosen
2. das Verwahrlostsein
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Ver|wahr|lo|sung, die; -, -en:
1. das Verwahrlosen.
2. verwahrloster Zustand; das Verwahrlostsein.
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I Verwahrlosung,
ein Zustand der menschlichen Persönlichkeit, bei dem eine Minimalanpassung an gesellschaftlichen Verhaltensanforderungen nicht gegeben ist. Verwahrlosung beruht auf - v. a. milieubedingten - Sozialisationsdefiziten, die eine entsprechende Rollenübernahme des Individuums verhindern. Ob Verwahrlosung vorliegt, hängt vom jeweiligen gesellschaftlichen Konsens über »normales« Verhalten ab.
II
Verwahrlosung
(Dissozialität): Sammelbezeichnung für Zustände der menschlichen Persönlichkeit, denen das Fehlen einer Minimalanpassung an gesellschaftliche Sozial-, Leistungs- und allgemeine Verhaltensanforderungen gemeinsam ist. Verwahrlosung kann in Verhaltensweisen wie Schulschwänzen, Leistungsverweigerung, Eigentumsdelikten, Drogenmissbrauch, Umherstreunen oder Vernachlässigung der persönlichen Erscheinung und des Wohnraumes zum Ausdruck kommen. Ursachen einer Verwahrlosung sind meist milieubedingte Sozialisationsdefizite und gestörte Familienverhältnisse, die eine soziale Integration erschweren oder verhindern.
Da die Definition von Verwahrlosung von den jeweiligen gesellschaftlichen soziologischen und psychologischen Vorstellungen über »normales« Verhalten abhängt, haftet dem Begriff oft eine starke Vorurteilsqualität an.
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Ver|wahr|lo|sung, die; -: 1. das Verwahrlosen. 2. verwahrloster Zustand; das Verwahrlostsein: Wenn man ihn früher gekannt hat, sind die kleinen Zeichen beginnender V. unübersehbar (Chr. Wolf, Himmel 304).
Universal-Lexikon. 2012.