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Zu|las|sung 〈f. 20〉
1. das Zulassen
2. das Zugelassenwerden
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Zu|las|sung, die; -, -en:
2. (ugs.) Kraftfahrzeugschein.
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Zulassung,
die von bestimmten Voraussetzungen abhängige Eröffnung des Zugangs durch eine öffentlich-rechtliche Erlaubnis. Bedeutsam ist die Zulassung zu Gewerben und Berufen (Berufsfreiheit), z. B. für Rechtsanwälte oder in Heilberufen; verfahrensrechtlich spielt die Zulassung der Revision eine Rolle, im Straßenverkehrsrecht sind Kraftfahrzeuge zulassungspflichtig.
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Universal-Lexikon. 2012.