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Ali|mẹn|te <Pl.> [lat. alimenta (Sg.: alimentum) = Nahrungsmittel, zu: alere = ernähren; aufziehen]:
regelmäßig zu zahlender Unterhaltsbeitrag, Aufwendungen für den Lebensunterhalt, bes. für ein nicht eheliches Kind:
er muss A. für das Kind zahlen.
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I Alimẹnte
Plural, Unterhaltsbeiträge, besonders die auf gesetzlichem Unterhaltspflicht beruhenden, z. B. die in der Regel im Rahmen des Regelbedarfs erbrachten Leistungen des Vaters für sein nichteheliches Kind. - Alimentenklage, Unterhaltsklage.
II
Alimente,
veraltete Bezeichnung für Zahlungen, die den Lebensunterhalt vor allem von nichtehelichen Kindern sichern.
Siehe auch: Unterhalt, Unterhaltspflicht.
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Ali|mẹn|te <Pl.> [lat. alimenta (Sg.: alimentum) = Nahrungsmittel, zu: alere = ernähren; aufziehen]: regelmäßig zu zahlender Unterhaltsbeitrag, Aufwendungen für den Lebensunterhalt, bes. für ein nichteheliches Kind: A. zahlen; es würde einen Prozess mit Leo geben wegen der A. für Wilma (Böll, Haus 39).
Universal-Lexikon. 2012.