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Wohnungsunternehmen
Woh|nungs|un|ter|neh|men 〈n. 14Unternehmen, das den Bau, den Verkauf od. die Vermietung u. die Betreuung von Wohnungen betreibt

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Woh|nungs|un|ter|neh|men, das:
Unternehmen, das den Bau, die Bewirtschaftung, Betreuung von Wohnungen u. dazugehörigen Einrichtungen betreibt.

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Wohnungs|unternehmen,
 
natürliche und juristische Personen jeglicher Rechtsform, die gewerbsmäßig den Bau, die Bewirtschaftung und die Betreuung von Wohnungen, Gemeinschaftsanlagen, Folgeeinrichtungen und Erschließungsanlagen betreiben. Die Unterscheidung nach gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und nicht gemeinnützigen Wohnungsunternehmen ist nach Außer-Kraft-Treten des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzen durch das Steuerreformgesetz 1990 seit dem 1. 1. 1990 entfallen. Spitzenverbände sind der Bundesverband Freier Wohnungsunternehmen e. V. (BFW), Bonn, die Bundesvereinigung der Landesentwicklungsgesellschaften und Heimstätten e. V., Bonn, sowie v. a. der Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e. V. (GdW), Köln (früher: Gesamtverband der Wohnungswirtschaft e. V.). Im GdW sind heute die ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen der alten Länder sowie die kommunalen Wohnungsgesellschaften und die Wohnungsbaugenossenschaften der neuen Länder zusammengeschlossen.

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Woh|nungs|un|ter|neh|men, das: Unternehmen, das den Bau, die Bewirtschaftung, Betreuung von Wohnungen u. dazugehörigen Einrichtungen betreibt.

Universal-Lexikon. 2012.