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ver|öf|fent|li|chen [fɛɐ̯'|œfn̩tlɪçn̩] <tr.; hat:in gedruckter o. ä. Form der Öffentlichkeit zugänglich machen:
etwas in den Medien veröffentlichen; einen Roman veröffentlichen; der Text wurde zuerst im Internet veröffentlicht.
Syn.: ↑ abdrucken, ↑ drucken, ↑ herausbringen, ↑ herausgeben, ↑ publizieren, unter die Leute bringen (ugs.).
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ver|ọ̈f|fent|li|chen 〈V. tr.; hat〉
1. öffentlich bekanntmachen
2. gedruckt erscheinen lassen, publizieren
3. auf den Markt bringen
● eine wissenschaftliche Arbeit \veröffentlichen; eine Stellungnahme in der Zeitung \veröffentlichen
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ver|ọ̈f|fent|li|chen <sw. V.; hat:
a) der Öffentlichkeit zugänglich machen, bekannt machen, bes. durch Presse, Funk, Fernsehen:
die Nachricht in den Medien, in der Presse v.;
der Text wurde im vollen Wortlaut veröffentlicht;
b) publizieren:
Aufsätze, ein Buch bei einem Verlag, in zwei Sprachen v.;
die Langspielplatte wurde 1983 veröffentlicht;
der Roman wird in Fortsetzungen, nur im Internet veröffentlicht.
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ver|ọ̈f|fent|li|chen <sw. V.; hat: a) der Öffentlichkeit zugänglich machen, bekannt machen, bes. durch Presse, Funk, Fernsehen: die Rede eines Politikers in den Medien, in der Presse v.; der Text wurde im vollen Wortlaut veröffentlicht; Zwei Tage später veröffentlichte die „Prawda“ ein Interview mit Stalin (Leonhard, Revolution 258); b) publizieren: Aufsätze, ein Buch bei einem Verlag, in zwei Sprachen v.; Und wartet darauf, dass seine Firma endlich die Langspielplatten veröffentlicht, die er in den letzten Monaten aufgenommen hat (Freizeitmagazin 12, 1978, 14); der Roman wurde in Fortsetzungen veröffentlicht.
Universal-Lexikon. 2012.