publizieren; veröffentlichen; herausgeben; verlegen; freilegen; aktivieren; liberalisieren; entblocken
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I 〈Zusammen- u. Getrenntschreibung〉
1. in Freiheit setzen (Sklaven), entlassen
2. beurlauben
3. etwas \freigeben zugänglich machen, wieder öffnen (Weg)
● er wollte sich scheiden lassen, aber seine Frau hat ihn nicht freigegeben / frei gegeben; die gesperrte Straße (wieder) für den Verkehr \freigeben; ich habe mir heute von meinem Chef eine Stunde \freigeben lassen
II 〈nur Zusammenschreibung〉 etwas freigeben die Beschränkung, Sperre für etwas aufheben (Akten, beschlagnahmtes Vermögen) ● der Film wurde für Jugendliche nicht freigegeben; ein Buch zum Druck freigeben (nach Zensur); ein neues Arzneimittel zu, für den Verkauf freigeben
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1.
a) aus der Haft od. aus einer Bindung entlassen; jmdm. die Freiheit [wieder]geben:
einen Gefangenen f.;
b) nicht mehr zurückhalten, zur Verfügung stellen:
die Akten wurden freigegeben;
ein Haus zum Abriss f.;
der Schiedsrichter gibt den Ball frei (Fußball; lässt das Spiel nach einer Unterbrechung fortsetzen).
2. der Öffentlichkeit, dem freien Gebrauch übergeben:
eine Straße für den Verkehr, einen See für Wassersportler f.;
Ü das Fenster gibt den Blick auf die Berge frei (lässt die Berge ungehindert sichtbar werden).
3. Freizeit gewähren, Urlaub geben:
wegen der Hitze hatte die Lehrerin ihnen freigegeben.
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freigeben,
Speicherverwaltung.
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frei|ge|ben <st. V.; hat: 1. a) aus der Haft od. aus einer Bindung entlassen; jmdm. die Freiheit [wieder]geben: einen Gefangenen f.; seine Firma gibt ihn nicht frei (hält ihn in seiner Stellung fest); Concita hat mich freigegeben. An dich hat sie mich freigegeben (ihre Bindung zu deinen Gunsten aufgegeben; A. Kolb, Schaukel 91); b) nicht mehr zurückhalten, zur Verfügung stellen: die gesperrten Auslandsguthaben, die Akten wurden freigegeben; der Schiedsrichter gibt den Ball frei (Fußball; lässt das Spiel nach einer Unterbrechung fortsetzen); Eine ländliche Villa ... hatte man ... zum Abriss freigegeben (Kronauer, Bogenschütze 59); es braucht seine Zeit, bis ... das Gerät zum Verkauf freigegeben werden kann (Brückenbauer 37, 1985, 22). 2. der Öffentlichkeit, dem freien Gebrauch übergeben: eine Strasse für den Verkehr f.; Die Gemeinde will den See für Wassersportler ... f. (Saarbr. Zeitung 27. 6. 80, 28); Ü das große Fenster gibt den Blick auf die Berge frei (lässt die Berge ungehindert sichtbar werden). 3. Freizeit gewähren, Urlaub geben: der Chef gibt ihm für diesen Tag frei.
Universal-Lexikon. 2012.