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Abschied
Weggang; Trennung; Entlassung; Lebewohl; Auseinandergehen; Abschiednehmen; Abschiedsakt; Ableben; Sterben; Lebensende; Exitus; Tod

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Ab|schied ['apʃi:t], der; -[e]s, -e:
das Sichtrennen [und Sichverabschieden] von jmdm., etwas:
ein tränenreicher Abschied; der Abschied von den Eltern, von zu Hause fiel ihm schwer;
Abschied nehmen: sich verabschieden:
schweren Herzens müssen sie Abschied voneinander nehmen.

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Ạb|schied 〈m. 1; meist unz.〉
1. Trennung
2. Lebewohl
3. Entlassung
● den \Abschied bekommen od. erhalten (Beamte, Offiziere) entlassen werden; jmdm. den \Abschied geben jmdn. entlassen; \Abschied nehmen (von) sich verabschieden; die Familie nahm vom Verstorbenen \Abschied versammelte sich ein letztes Mal um den V.; seinen \Abschied nehmen, einreichen um seine Entlassung ersuchen

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Ạb|schied , der; -[e]s, -e [zu abscheiden]:
1. <Pl. geh.> Trennung von jmdm., etw.:
der erste A. von zu Hause fiel ihm sehr schwer;
ein A. für immer;
jmdm. zum A. winken;
A. nehmen (geh.: 1. sich vor einer längeren Trennung verabschieden: von den Freunden, von der Heimat A. nehmen. 2. einem Toten den letzten Gruß entbieten: die Bevölkerung nahm A. von dem Verstorbenen).
2. <Pl. selten> (veraltet) Entlassung (bes. von Offizieren, Beamten):
den A. erteilen, geben;
als Major seinen A. nehmen;
seinen A. (sein Entlassungsgesuch) einreichen.

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I
Abschied,
 
1) veraltet: Entlassung aus dem Beamten- oder Militärdienstverhältnis.
 
 2) im Verfassungsrecht des Heiligen Römischen Reichs der Reichsabschied.
 
 3) Volksbrauch: Teil des Trauerritus. Danach nehmen die Trauernden formell feierlichen Abschied vom Toten, dieser wiederum nimmt durch Vorbeter von den Hinterbliebenen Abschied. Das Totenmahl wird zu Ehren des Verstorbenen gehalten. - Im Mittelalter vollzog sich der Abschied im Sinn von »Auseinandergehen«, »voneinander scheiden« oft unter Wahrung geregelter Formen. Handwerksgesellen erhielten zum Abschied von ihrem Meister einen Abschiedszettel; scheidenden Verwandten und Freunden wurde als Abschiedstrunk der Johanniswein gereicht; bei Hochzeiten verabschiedete man die Braut durch Abschiedslieder aus der Altersgemeinschaft. Beim Abschied nehmen Auswanderer vielfach Heimaterde mit.
 
II
Abschied,
 
die Trennung von jemandem. In einer Beziehung bedeutet dies das Verlassen des Partners. Oft wünscht nur einer der beiden, die Beziehung zu lösen, was dem anderen meist viel Leid und Schmerz zufügt. Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit sind in dieser Situation sehr wichtig, aber auch Rücksichtnahme und Takt. Einfaches »Sitzenlassen« etwa, indem man ohne eine Erklärung fernbleibt oder sich gar bei Begegnungen nicht mehr beachtet, zeugen von Egoismus und Gefühllosigkeit. Das wird den Partner tief verletzen und vielleicht sogar sein Vertrauen anderen Menschen gegenüber ins Schwanken bringen.
 
Abschied nimmt man auch von jemandem, der z. B. auf Reisen geht oder den Wohnort wechselt. Das kann einem sehr schwer fallen, weil ein lieb gewordener Mensch zumindest zeitweilig nicht da ist, also nicht für Unternehmungen, Gespräche oder anderes zur Verfügung steht. Das Wiedersehen kann dann besonders schön werden.
 

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Ạb|schied [zu ↑abscheiden], der; -[e]s, -e: 1. <Pl. geh.> Trennung von jmdm., etw.: der erste A. von zu Hause fiel ihm sehr schwer; ein A. für immer; jmdm. zum A. winken; Das ganze Leben schien ihm ein Bahnhofsgelände zu sein ... Man verpasst die -e, hatte immerzu Verspätung (Fels, Sünden 48); Interview mit ... Dohnanyi zum A. (Ausscheiden) aus dem Amt (Spiegel 23, 1988, 238); *A. nehmen (geh.; 1. sich vor einer längeren Trennung verabschieden: von den Freunden, von der Heimat A. nehmen; 2. einem Toten den letzten Gruß entbieten: Die Aufbahrung erfolgt am Sonnabend ... damit die Bevölkerung von dem Verstorbenen A. nehmen kann [Schädlich, Nähe 180]). 2. a) <Pl. selten> (veraltet) Entlassung (bes. von Offizieren, Beamten): den A. erteilen, geben; als Major seinen A. nehmen; seinen A. (sein Entlassungsgesuch) einreichen; ∙ b) den ↑Abschied (2 a) bestätigendes Schriftstück: Ich antworte nicht, weil ich dieses Blatt liegen ließ, bis mein A. vom Hofe da wäre (Goethe, Werther II, 19. April). 3. (hist.) festgestelltes Schlussergebnis beratender, tagender Versammlungen: die Abschiede des Reichstages; *aus A. und Traktanden fallen (schweiz.; als Verhandlungsgegenstand erledigt sein): Damit fällt „Bellechasse“ wohl aus A. und Traktanden (NZZ 14. 4. 85, 23).

Universal-Lexikon. 2012.