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zuhören
mithören; anhören; lauschen; hinhören; horchen

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zu|hö|ren ['ts̮u:hø:rən], hörte zu, zugehört <itr.; hat:
seine Aufmerksamkeit auf Worte oder Töne richten; mit Aufmerksamkeit hören, hörend in sich aufnehmen:
das Publikum hat höflich, aber nur mit halbem Ohr zugehört; alle hörten interessiert und gebannt der Geschichtenerzählerin zu; bei einer Unterhaltung zuhören; du hast mir nicht richtig zugehört; sie kann gut zuhören; hör zu!
Syn.: anhören, aufpassen, die Ohren aufsperren/spitzen (ugs.), folgen, ganz Ohr sein (ugs.), horchen, mitgehen.
 
• anhören/zuhören
Sowohl anhören als auch zuhören bedeutet darauf achten, was jemand sagt, aufmerksam verfolgen, was gesagt, gesungen oder gespielt wird:
– Ich möchte (mir) ein Konzert (Akk.) im Radio anhören./Ich möchte einem Konzert (Dativ) im Radio zuhören.
Nur sich anhören, nicht aber zuhören wird verwendet für
a) [von der Stimme oder von der Art der Äußerungen her] in einer bestimmten Weise klingen:
– Du hörst dich traurig an.
– Sie hörte sich erkältet an.
b) einen bestimmten Eindruck vermitteln:
– Das hört sich wirklich gut an.
– Das hört sich sehr vielversprechend an.

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zu||hö|ren 〈V. intr.; hat〉 jmdm. od. einer Sache \zuhören auf jmdn. od. eine S. hören, lauschen ● hör mal zu! 〈umg.〉 pass auf, sei aufmerksam (denn ich will dir etwas sagen); er hat fast nicht gesprochen, sondern nur zugehört; (bei) einem Gespräch, einer Radiosendung \zuhören; es gibt wenige Menschen, die (gut) \zuhören können die sich aufmerksam u. teilnehmend die Sorgen anderer anhören

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zu|hö|ren <sw. V.; hat:
a) (etw. akustisch Wahrnehmbarem) hinhörend folgen, ihm seine Aufmerksamkeit zuwenden:
gut, genau, interessiert, höflich, aufmerksam, nur mit halbem Ohr z.;
du hast nicht richtig zugehört;
er kann nicht, kann gut z. (folgt [nicht] dem, was ein anderer ihm sagen, mitteilen möchte);
jetzt hör[e] mal [gut] zu, … (ugs.; leicht drohend; ich bitte dich dringend, das Folgende zu beherzigen);
b) anhören; mit Aufmerksamkeit hören; hörend in sich aufnehmen:
dem Gesang der Vögel z.;
einer Unterhaltung, einer Verhandlung, einem Gespräch z.

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zu|hö|ren <sw. V.; hat: a) (etw. akustisch Wahrnehmbarem) hinhörend folgen, ihm seine Aufmerksamkeit zuwenden: gut, genau, interessiert, höflich, aufmerksam, nur mit halbem Ohr z.; Der Fremde, der mit Interesse zuzuhören schien, ... (R. Walser, Gehülfe 49); du hast nicht richtig zugehört; er kann nicht, kann gut z. (folgt [nicht] dem, was ein anderer ihm sagen, mitteilen möchte); als einleitende Floskel vor einer Mitteilung: hör mal zu, ...; jetzt hör[e] mal [gut] zu, ... (ugs.; leicht drohend; ich bitte dich dringend, das Folgende zu beherzigen); b) etw. anhören; mit Aufmerksamkeit hören; hörend in sich aufnehmen: dem Gesang der Vögel z.; einer Unterhaltung, einer Verhandlung, einem Gespräch z.; Sie saßen im Dunkeln und hörten der Musik zu (Ott, Haie 350).

Universal-Lexikon. 2012.