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Fluoridierung
Flu|o|ri|die|rung: zur Kariesprophylaxe propagierter u. in manchen Ländern erlaubter Zusatz von Fluorverb. (z. B. Natriumfluorid, Zinnfluoride, Fluorophosphate oder -silicate) zu Trinkwasser u. a. Lebensmitteln bzw. zu Zahnpflegemitteln. Vgl. Fluorierung.

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Fluoridierung,
 
Zusatz von Fluorverbindungen (z. B. Natriumfluorid) zu bestimmten diätetischen Lebensmitteln oder Zahnpflegemitteln im Rahmen der Kariesprophylaxe. Darüber hinaus ist in Deutschland fluoridiertes Kochsalz erhältlich. Die in den USA und einigen europäischen Ländern durchgeführte Trinkwasserfluoridierung (etwa 1 mg chemisch gebundenes Fluor pro l ) ist umstritten, da eine gezielte Dosierung über eine Lebensmittelfluoridierung kaum gewährleistet ist und die Überdosierung zu Dentalfluorose (Fluorvergiftung) führt. In Deutschland ist die Trinkwasserfluoridierung verboten.

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Flu|o|ri|die|rung, die; -, -en: das Zusetzen von Fluorverbindungen zu Lebensmitteln od. Zahnpflegemitteln, um Karies vorzubeugen.

Universal-Lexikon. 2012.