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Usurpation
unberechtigter Eingriff; widerrechtliche Aneignung; rechtswidrige Besitzergreifung; widerrechtliche Besitzergreifung; Besitznahme

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Usur|pa|ti|on 〈f. 20; geh.〉 gewaltsame Aneignung, gewaltsame Machtergreifung, Besitzergreifung [<lat. usurpatio „Gebrauch“]

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Usur|pa|ti|on, die; -, -en [lat. usurpatio, zu: usurpare, usurpieren]:
widerrechtliche Inbesitznahme; gesetzwidrige Machtergreifung.

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Usurpation
 
[lateinisch, zu usurpare, eigentlich »durch Gebrauch an sich reißen«] die, -/-en, widerrechtliche Besitzergreifung, widerrechtliche Aneignung staatlicher Macht v. a. durch einen Staatsstreich oder einen Putsch. - Usurpator, Person, die sich z. B. unrechtmäßig einen Thron (»Thronraub«) oder ein republikanisches Staatsamt angeeignet hat.
 

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Usur|pa|ti|on, die; -, -en [lat. usurpatio, zu: usurpare, ↑usurpieren]: widerrechtliche Inbesitznahme; gesetzwidrige Machtergreifung.

Universal-Lexikon. 2012.