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Staats|streich ['ʃta:tsʃtrai̮ç], der; -[e]s, -e:illegales [gewaltsames] Absetzen einer Regierung durch andere etablierte Träger staatlicher Funktionen (z. B. durch das Militär):
die Generale sind durch einen Staatsstreich an die Macht gekommen.
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Staats|streich 〈m. 1〉 Regierungsumsturz durch die Regierung selbst od. hohe Militärpersonen [in Anlehnung an Handstreich]
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Staats|streich , der [nach frz. coup d'État]:
gewaltsamer Umsturz durch etablierte Träger hoher staatlicher Funktionen:
der S. ist gelungen;
einen S. durchführen, vereiteln.
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Staats|streich,
französisch Coup d'État [kude'ta], der gewalttätige Umsturz der Verfassungsordnung eines Staates durch ein einzelnes Verfassungsorgan (Staatspräs., Regierung). Im Gegensatz zur Revolution (dem Umsturz »von unten«) ist der Staatsstreich ein Umsturz »von oben«. Historische Beispiele eines Staatsstreichs sind in Frankreich der Sturz des Direktoriums durch Napoléon Bonaparte am 18./19. Brumaire VIII (9./10. 11. 1799) und die Auflösung der Nationalversammlung durch Charles Louis Napoléon Bonaparte am 2. 12. 1851, in Deutschland die Absetzung der preußischen Landesregierung durch die Reichsregierung unter F. von Papen am 20. 7. 1932 (»Preußenschlag«). Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es zu Staatsstreichen v. a. in Staaten der Dritten Welt. - Vom Staatsstreich zu unterscheiden ist der Putsch.
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Staats|streich, der [nach frz. coup d'État]: gewaltsamer Umsturz durch etablierte Träger hoher staatlicher Funktionen: der S. ist gelungen, gescheitert; einen S. durchführen, vereiteln.
Universal-Lexikon. 2012.