Mo|la|ri|tät [zu ↑ molar] nach DIN unzulässige, nach IUPAC erlaubte Bez. für den in der Einheit mol/m3 oder mol/L (mol/l) angegebenen Quotienten c (X) (Stoffmengenkonzentration, ↑ Konzentration) aus der Stoffmenge n eines Stoffes X u. dem Lösungsvolumen der Mischphase: c (X) = n (X)/V. Im Ggs. zur ↑ Molalität ist die M. eine druck- u. temperaturabhängige Größe.
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Molarität,
Formelzeichen c, ältere Konzentrationsangabe (Konzentration) für gasförmige oder flüssige Mischphasen; nach DIN durch die Stoffmengenkonzentration ci ersetzt. Sie ist gegeben durch den Quotienten aus der Stoffmenge ni der Stoffportion i und dem Volumen V der Mischphase: ci = ni / V. SI-Einheit ist mol/m3, meist wird die Einheit Mol je Liter (mol/l) verwendet; z. B. enthält eine 1-molare Salzsäure im Liter 1 mol Chlorwasserstoff (HCl). - Die Stoffmengenkonzentration ersetzt in der neueren chemischen Nomenklatur den Begriff der Molarität und, da die Stoffmenge auf beliebige Teilchen, d. h. auch auf einwertige Äquivalentteilchen (z. B. ½ H2SO4-Molekül), bezogen werden kann, auch den Begriff der Normalität. Für eine einnormale Schwefelsäurelösung ergibt sich z. B. die Stoffmengenkonzentration c (½ H2SO4) = 1 mol/l. — Ältere Bezeichnung für Molarität waren auch Liter- oder Volumenmolarität.
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Universal-Lexikon. 2012.