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No|men|kla|tur 〈f. 20〉
1. Verzeichnis bzw. Gesamtheit der Fachausdrücke eines Kunst- od. Wissensgebietes
2. = Nomenklatura
[<lat. nomenclatura „Namensverzeichnis“]
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No|men|kla|tur [lat. nomenclatura = Namenverzeichnis], die; -, -en: im allg. Sinn die Gesamtheit der nach einer Benennungssystematik gebildeten Namen u. Fachbez. eines Fachgebiets, einer Wissenschaft, einer Kunst u. dgl. In der Chemie haupts. Bez. für das internat. verbindliche fachspr. Regelwerk der ↑ IUPAC zur Benennung chemischer Elemente u. Verbindungen. Die Nomenklaturregeln für die anorg. bzw. org. Chemie (IUPAC-Regeln) machen sowohl Gebrauch von unsystematischen oder Trivialnamen als auch von halbsystematischen u. systematischen Namen, die aus ↑ Stammnamen zusammen mit ↑ Affixen, ↑ Lokanten, ↑ Strukturpräfixen sowie Elementen der chemischen Zeichensprache u. unter Berücksichtigung spezifischer ↑ Prioritäten gebildet werden. Man unterscheidet prinzipiell Additions-, Anellierungs-, Austausch-, Binär-, Funktionsklassen-, Hantzsch-Widman-, Konjunktions-, Koordinations-, Multiplikations-, Substitutions- u. Subtraktionsnamen. Die N. der physikal., analytischen, makromolekularen u. klinischen Chemie sowie der Biochemie sind vorwiegend Sammlungen fachsprachlicher Definitionen.
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No|men|kla|tur, die; -, -en [lat. nomenclatura = Namenverzeichnis]:
a) System der Namen u. Fachbezeichnungen, die für ein bestimmtes Fachgebiet, einen bestimmten Wissenschaftszweig o. Ä. [allgemeine] Gültigkeit haben:
die N. der Chemie;
b) Verzeichnis der für ein bestimmtes Fachgebiet, einen bestimmten Wissenschaftszweig gültigen Namen u. Bezeichnungen:
in der N. nachschlagen.
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Nomenklatur
[lateinisch »Namenverzeichnis«] die, -/-en,
1) allgemein: 1) Gesamtheit der Namen und Fachbezeichnungen eines bestimmten Fachgebiets, einer Wissenschaft, Kunst oder Ähnlichen; 2) Verzeichnis der in einem bestimmten Fachgebiet oder Ähnlichen gültigen Benennungen.
2) Biologie: Im Rahmen der (biologischen) Terminologie gibt es außer der für die Anatomie des Menschen festgelegten anatomischen Nomenklatur noch die systematische (taxonomische) Nomenklatur, d. h. die Namengebung für die Vertreter der systematischen (taxonomischen) Kategorien (Taxon) in Zoologie, Botanik und Mikrobiologie. Dabei gilt die Prioritätsregel: In der zoologischen Nomenklatur gilt jeweils der erste einem Tier ab 1. 1. 1758 (Jahr der 10. Auflage von C. von Linnés »Systema naturae«) gegebene wissenschaftliche Name, sofern er den Nomenklaturregeln im Übrigen gerecht wird. Die botanische Nomenklatur entspricht (ebenso wie die mikrobiologische Nomenklatur ) weitgehend der zoologischen Nomenklatur. Ausgangspunkt ist hier das Jahr 1753 (Ausgabe von Linnés »Species plantarum«). - Die Benennung der Arten ist bei Tieren und Pflanzen binär (binäre Nomenklatur): Dem Namen der Gattung folgt der eigentliche Artname; hinzugefügt wird noch der (gegebenenfalls abgekürzte) Name der Person, die den eigentlichen Artnamen in Verbindung mit der wissenschaftlichen Beschreibung gegeben hat, sowie das Jahr, in dem der wissenschaftliche Name so erstmals veröffentlicht wurde (z. B. Wolf: Canis lupus L., 1758; L. = Linné). Bei Unterarten wird dem Gattungs- und Artnamen noch die wissenschaftliche Bezeichnung der Unterart beigefügt (trinäre Nomenklatur, ternäre Nomenklatur; z. B. Europäischer Wolf: Canis lupus lupus L., 1758).
3) Chemie: chemische Nomenklatur.
4) in der vom Marxismus-Leninismus bestimmten Staats- und Gesellschaftsordnung zum einen Bezeichnung für Namenverzeichnisse (z. B. von Produkten) zur einheitlichen Verständigung und Verfahrensweise in der Planwirtschaft, zum anderen für das Verzeichnis von Führungspositionen (russisch »Nomenklatura«) in Partei, Staat, Wirtschaft und Kultur.
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No|men|kla|tur, die; -, -en [lat. nomenclatura = Namenverzeichnis]: 1. (Wissensch.) a) System der Namen u. Fachbezeichnungen, die für ein bestimmtes Fachgebiet, einen bestimmten Wissenschaftszweig o. Ä. [allgemeine] Gültigkeit haben: die N. der Chemie; b) Verzeichnis der für ein bestimmtes Fachgebiet, einen bestimmten Wissenschaftszweig gültigen Namen u. Bezeichnungen: in der N. nachschlagen. 2. (DDR) ↑Nomenklatura (1).
Universal-Lexikon. 2012.