Akademik

Gewährsmann
Bürge; Garant; Sicherheitsgeber

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Ge|währs|mann [gə'vɛ:ɐ̯sman], der; -[e]s, Gewährsmänner [gə'vɛ:ɐ̯smɛnɐ] und Gewährsleute [gə'vɛ:ɐ̯slɔy̮tə]:
männliche Person, auf deren Aussage man sich berufen kann:
er ist mein Gewährsmann.
Syn.: Informant.

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Ge|währs|mann 〈m.; -(e)s, -män|ner od. -leu|te〉 jmd., auf dessen Aussage man sich berufen kann, ein zuverlässiger Übermittler von Nachrichten ● nach Aussage unseres \Gewährsmannes; wie mir mein \Gewährsmann mitteilt

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Ge|währs|mann, der <Pl. …leute, seltener: …männer>:
jmd., auf dessen fundierte Aussage man sich stützt:
einen G. nennen;
sich auf seine Gewährsleute berufen.

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Ge|währs|mann, der; -[e]s, ...männer u. ...leute: jmd., auf dessen fundierte Aussage man sich stützt: einen G. nennen; »Geschmack kann man nicht am Mittelmaß messen, sondern nur am Vorzüglichen.« Münch bemühte Goethe als G. fürs Edle und stellte kurz darauf Belege dafür am Dressman vor (Stuttgarter Zeitung 21. 2. 95, 17); Zuverlässige Berichte unserer Gewährsleute besagen, dass ... (Hochhuth, Stellvertreter 247); sich auf seine Gewährsmänner berufen.

Universal-Lexikon. 2012.