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Au|ßen|mi|nis|te|ri|um , das:
Ministerium für auswärtige Angelegenheiten.
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Außenministerium,
allgemeine Bezeichnung für die Behörde, die unter der Verantwortung des Außenministers die auswärtigen Angelegenheiten führt; ihr sind die Botschaften, Gesandtschaften und Konsulate im Ausland untergeordnet.
In Deutschland heißt das Außenministerium Auswärtiges Amt, in Österreich »Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten«, in der Schweiz »Departement für auswärtige Angelegenheiten«, in Großbritannien »Foreign Office«, in den USA »State Department«.
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Au|ßen|mi|nis|te|ri|um, das: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten.
Universal-Lexikon. 2012.