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Gesetzentwurf
Vorlage; Entwurf; Gesetzesvorlage

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Ge|sẹtz|ent|wurf 〈m. 1uEntwurf für ein Gesetz ● dem Parlament einen \Gesetzentwurf vorlegen; einen \Gesetzentwurf scheitern lassen

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Ge|sẹtz|ent|wurf, Gesetzesentwurf, der:
dem Parlament vorgelegter Entwurf eines Gesetzes.

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Gesetzentwurf,
 
formulierter Gesetzesvorschlag, der dem Gesetzgebungsorgan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird (Art. 76 GG spricht von Gesetzesvorlagen). Das Recht, dem Gesetzgebungsorgan einen Gesetzentwurf vorzulegen, heißt Initiativrecht (Initiative). In der Regel wird der Gesetzentwurf mit einer Begründung versehen (bei Gesetzentwürfen der Regierung: »amtliche Begründung«). Über den Weg eines Gesetzentwurfs zum Gesetz Gesetzgebungsverfahren.

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Ge|sẹtz|ent|wurf, der: dem Parlament vorgelegter Entwurf eines Gesetzes.

Universal-Lexikon. 2012.