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Vorlage
Gesetzentwurf; Entwurf; Gesetzesvorlage; Antrag; Gesuch; Muster; Vorschlag; Eingabe; Schablone; Template (engl.); Konzeption; Planung; Schema; Layout; Plan; Skizze; Zeichnung; Grundriss

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Vor|la|ge ['fo:ɐ̯la:gə], die; -, -n:
1. das Vorlegen zur Ansicht, Begutachtung o. Ä.:
eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.
2. etwas, was bei der Anfertigung von etwas als Grundlage, Modell o. Ä. dient:
eine Vorlage zum Stricken; etwas als Vorlage benutzen; sich genau an die Vorlage halten; das Bild war nach einer Vorlage gemalt.
Syn.: Muster, Schema.
Zus.: Arbeitsvorlage, Bastelvorlage, Druckvorlage.
3. (besonders beim Fußball) Pass, der einen Torschuss einleiten soll:
[jmdm.] eine Vorlage geben; eine Vorlage aufnehmen, verwandeln.

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Vor|la|ge 〈f. 19
1. Entwurf (Gesetzes\Vorlage)
2. Muster zur Vervielfältigung, Grundmodell (Zeichen\Vorlage)
3. Gefäß zur Aufnahme eines destillierten Stoffes
4. 〈Sp.; bes. Fußb.〉 nach vorn genau zum Torschuss gespielter Ball
5. 〈Skisp.〉 vorgebeugte Haltung, Vorbeugen des Oberkörpers
6. 〈schweiz.〉 = Vorleger (Bett\Vorlage; Tür\Vorlage)

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Vor|la|ge: in der Destillationstechnik Bez. für das Gefäß zum Auffangen des Destillats.

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Vor|la|ge, die; -, -n:
1. <o. Pl.> das Vorlegen (1):
der Betrag ist zahlbar bei V. [der Rechnung];
die Karten werden nur gegen V. eines Ausweises ausgehändigt;
eine Bescheinigung zur V. beim Finanzamt.
2. (bes. von Gesetzen) Entwurf, der [einer beratenden Körperschaft] zur Beschlussfassung vorgelegt wird:
eine V. für ein neues Gesetz ausarbeiten, einbringen, beraten, ablehnen;
die Opposition stimmte der V. zu.
3.
a) etw., was bei der Anfertigung von etw. als Muster, Grundlage, Modell o. Ä. dient:
eine V. zum Stricken;
etw. als V. benutzen;
sich genau an die V. halten;
nach einer V., ohne V. zeichnen;
b) (Druckw.) Original, nach dem die Druckform hergestellt wird.
4. (Ballspiele, bes. Fußball) Pass (3), der einen Torschuss einleiten soll:
eine präzise V.;
eine V. geben, aufnehmen, verwandeln.
5. <o. Pl.>
a) (Rudern) Auslage (3 c);
b) (bes. Ski) Neigung des Körpers nach vorn; vorgebeugte Haltung des Oberkörpers [bei der Abfahrt]:
mit leichter V. laufen;
in die V. gehen.
6. (Archit.) Pfeiler, Säule, Bogen o. Ä. zur Verstärkung od. Gliederung einer Mauer, Wand o. Ä.
7. (Chemie, Hüttenw.) Gefäß, das bei einer Destillation das Destillat auffängt.
8. (Kaufmannsspr.) vorgestreckte Geldsumme:
eine V. von 5 000 Euro erbringen;
in V. treten (einen Betrag vorstrecken).
9. (landsch.) Vorleger.

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I
Vorlage,
 
1) allgemein: Muster, das abgeschrieben, abgezeichnet oder auf andere Weise reproduziert wird.
 
 2) Architektur: ein Bauglied, das der Wand oder einem anderen Bauteil zur Verstärkung oder Gliederung vorgelegt ist (z. B. Pfeiler, Risalit).
 
 3) Chemie und Hüttentechnik: Gefäß, das bei einer Destillation zum Auffangen des Destillats dient.
 
II
Vorlage
 
[engl. template], bei modernen Textverarbeitungs- und DTP-Programmen eine vordefinierte Datei oder ein Element innerhalb einer Datei, die als Muster für häufig verwendete Dokumente wie Briefe, Berichte, Formulare usw. bzw. das als Muster für bestimmte Text- und Absatzformatierungen verwendet werden kann. Ein wichtiges Kennzeichen beim Arbeiten mit Vorlagen ist, dass sie selber unberührt bleiben, wenn man sie aufruft oder anwendet. Dadurch können sie immer wieder eingesetzt werden und liefern jedes Mal dasselbe Ergebnis.
 
Die Dokumentvorlage enthält neben den Formatvorlagen für bestimmte Absatz- und Zeichenformate und den Angaben für das Layout des Dokuments auch weitere Elemente wie Textbausteine und Makros sowie ggf. spezielle Anpassungen in der Benutzeroberfläche (z. B. Definitionen von Menüs, Tastaturbelegungen usw.). Ferner können in einer Dokumentvorlage auch allgemein verwendbare Textteile und grafische Elemente (z. B. bei einer Briefvorlage das Firmenlogo) enthalten sein. Mithilfe einer Dokumentvorlage lässt sich mit wenig Aufwand erreichen, dass gleichartige Dokumente auch das gleiche Aussehen haben.
 
In dem Textverarbeitungsprogramm MS Word ist die Dokumentvorlage eine Datei mit der Erweiterung. dot, die in einem eigenen Ordner abgelegt wird. Die Standarddokumentvorlage trägt den Namen normal.dot; alle dort definierten Formate sind global gültig, stehen also für alle Dokumente zur Verfügung.
 
Bei DTP-Programmen sind die Vorlagen mehrstufig zu sehen: auf der Datei-, der Dokument- und der Textebene. Zum einen kann jede Arbeitsdatei als sog. Musterdatei oder Schablonendatei abgespeichert werden und somit als Vorlage für andere Dateien dienen (Dateiebene). Arbeitet man in einem Dokument (das wiederum auf der Basis einer Schablonendatei angelegt wurde), so lassen sich hier sog. Musterseiten definieren, die im Hintergrund liegen und in denen Standardelemente angeordnet sind, die auf den Arbeitsseiten (diese liegen im Vordergrund) automatisch oder bei Bedarf angezeigt werden können (Dokumentebene). Typische Musterseitenelemente sind leere Textrahmen (oft mit mehreren Spalten), Kolumnentitel und Seitenzahlen. Schließlich gibt es auch hier Absatz- und Zeichenformatvorlagen (manchmal auch Stilvorlagen genannt), die sich auf den Text in den Rahmen anwenden lassen (Textebene).

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Vor|la|ge, die; -, -n: 1. <o. Pl.> das Vorlegen (1): der Betrag ist zahlbar bei V. [des Schecks]; die Karten werden nur gegen V. eines Ausweises ausgehändigt; eine Bescheinigung zur V. beim Finanzamt. 2. (bes. von Gesetzen) Entwurf, der [einer beratenden Körperschaft] zur Beschlussfassung vorgelegt wird: eine V. für ein neues Gesetz ausarbeiten, einbringen, beraten, ablehnen; die Opposition stimmte der V. zu. 3. a) etw., was bei der Anfertigung von etw. als Muster, Grundlage, Modell o. Ä. dient: eine V. zum Stricken; etw. als V. benutzen; sich genau an die V. halten; nach einer V., ohne V. zeichnen; ... unterscheidet sich auch die Buchmalerei Italiens vielfach von ihren byzantinischen -n (Bild. Kunst III, 88); seine „Erschießung von Straßenkämpfern“ ... hat bekanntlich Manet bei seiner „Exécution de l'empereur Maximilian“ zur V. gedient (Friedell, Aufklärung 280); b) (Druckw.) Original, nach dem die Druckform hergestellt wird. 4. (Ballspiele, bes. Fußball) Pass (3), der einen Torschuss einleiten soll: eine präzise V.; eine V. geben, aufnehmen, verwandeln. 5. <o. Pl.> a) (Rudern) Auslage (3 c); b) (bes. Ski) Neigung des Körpers nach vorn; vorgebeugte Haltung des Oberkörpers [bei der Abfahrt]: mit leichter V. laufen; in die V. gehen; ihr müsst euch ... nach dem Verlassen des Schanzentisches sofort in eine sehr weite V. hineinschieben (Maegerlein, Piste 39). 6. (Archit.) Pfeiler, Säule, Bogen o. Ä. zur Verstärkung od. Gliederung einer Mauer, Wand o. Ä. 7. (Chemie, Hüttenw.) Gefäß, das bei einer Destillation das Destillat auffängt. 8. (Kaufmannsspr.) vorgestreckte Geldsumme: eine V. von 5 000 Mark erbringen; *etw. in V. bringen (etw. vorstrecken); in V. treten (einen Betrag vorstrecken): Notwendige Reparaturen ... werden ... direkt ... reguliert, sodass der Fahrzeughalter nicht in V. treten muss (Augsburger Allgemeine 13./14. 5. 78, XI). 9. (landsch.) Vorleger.

Universal-Lexikon. 2012.