Akademik

unerschwinglich
hemmungslos; übertrieben; exzessiv; astronomisch; überbordend; unverhältnismäßig; maßlos; zuchtlos (veraltet); zügellos; überhöht; überzogen; außerordentlich; ausschweifend; unmäßig; exorbitant; übermäßig; unbezahlbar

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un|er|schwing|lich [ʊn|ɛɐ̯'ʃvɪŋlɪç] <Adj.>:
(für jmdn. im Preis) zu teuer (sodass man es sich nicht leisten kann):
dieses Auto ist für uns unerschwinglich.
Syn.: nicht zu bezahlend, zu kostspielig.

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un|er|schwịng|lich 〈a. [′——]〉
I 〈Adj.〉 so beschaffen, dass man es nicht erschwingen, nicht bezahlen, sich nicht leisten kann ● \unerschwingliche Preise; das Auto, Grundstück ist für uns \unerschwinglich
II 〈adv.〉 sehr, allzu ● \unerschwinglich teuer

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un|er|schwịng|lich [auch: 'ʊn… ] <Adj.>:
nicht erschwinglich:
-e Preise;
dieses Auto ist u.;
u. teure Grundstücke.

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un|er|schwịng|lich [auch: '- - - -] <Adj.>: nicht erschwinglich: -e Preise; Als genüge den Leuten das internationale Flair von Dingen, die u., extravagant und schön sind (Fest, Im Gegenlicht 363); Eine elektrische Eisenbahn ist für uns noch u. (Bieler, Bonifaz 183); u. teure Grundstücke.

Universal-Lexikon. 2012.