herausfinden; ausmachen; feststellen; (einer Sache) auf die Spur kommen; erkennen; eruieren; ausfindig machen; sehen; identifizieren; entdecken; aufklären; aufdecken; festmachen; auf die Schliche kommen (umgangssprachlich); detektieren; erheben; messen; abmessen; vermessen; eichen; bestimmen; heraussuchen; selektionieren; sieben (umgangssprachlich); die Spreu vom Weizen trennen (umgangssprachlich); aussieben; selektieren; auslesen; auswählen; herauspicken; requirieren; recherchieren; Ermittlungen anstellen; untersuchen; erkunden; nachforschen; inspizieren; überprüfen; prüfen; begutachten; testen; kalkulieren; berechnen; ausrechnen; diagnostizieren (fachsprachlich); feststellen; bestimmen
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er|mit|teln [ɛɐ̯'mɪtl̩n] <tr.; hat:durch geschicktes Nachforschen feststellen, herausfinden:
den Täter ermitteln; die genaue Tatzeit lässt sich nicht mehr ermitteln; das spezifische Gewicht eines Körpers ermitteln; es lässt sich nicht ermitteln, ob und wann sie angekommen sind; <auch itr.> gegen sie ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Syn.: ausfindig machen, ↑ ausmachen, ↑ bestimmen, ↑ entdecken, ↑ eruieren (bildungsspr.), ↑ herausbekommen, ↑ recherchieren.
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er|mịt|teln 〈V. tr. u. V. intr.; hat〉
1. durch Nachforschen, Suchen herausbekommen, feststellen
2. nach einem Verbrecher, nach Beweismaterial für ein Verbrechen suchen
● die Polizei hat ein Jahr lang ermittelt; können Sie \ermitteln, ob ...?; es ist nicht (mehr) zu \ermitteln; ich habe die genauen Zahlen nicht \ermitteln können; gegen den Angeklagten ist bereits seit vorigem Sommer ermittelt worden; die Polizei ermittelt gegen den Verdächtigen, Flüchtigen; die Polizei ermittelt in Berlin
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a) durch [geschicktes] Nachforschen herausfinden, feststellen:
einen Täter, die Adresse e.;
b) errechnen, feststellen:
den Sieger in einem Wettkampf, den Durchschnittswert e.;
c) (Rechtsspr.) Untersuchungen durchführen:
gegen jmdn. in einer Strafsache, wegen Sachbeschädigung e.
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er|mịt|teln <sw. V.; hat [zu 1↑Mittel]: a) durch [geschicktes] Nachforschen herausfinden, feststellen: einen Täter, die Adresse, ein Versteck e.; ... erforscht das Gericht den ganzen Sachverhalt und ermittelt die Wahrheit von Amts wegen (Fraenkel, Staat 340); es lässt sich nicht e., ob ...; b) errechnen, feststellen: den Sieger in einem Wettkampf, das Wahlergebnis, den Durchschnittswert e.; c) (Rechtsspr.) Untersuchungen durchführen: gegen jmdn. wegen Sachbeschädigung e.; Polizisten ..., die in einer Einbruchssache ermittelten (MM 25. 2. 67, 4).
Universal-Lexikon. 2012.