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Elektrizitätsversorgung
Elek|t|ri|zi|täts|ver|sor|gung, die:
Versorgung einer Volkswirtschaft mit elektrischem Strom; Stromversorgung.

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Elektrizitätsversorgung,
 
Stromversorgung, gliedert sich in die Erzeugung (elektrische Energieerzeugung), Übertragung (elektrische Energieübertragung) und Verteilung (elektrische Energieverteilung) elektrischer Energie.
 
Man unterscheidet die öffentliche Elektrizitätsversorgung (Elektrizitätswirtschaft im engeren Sinn), die Eigenversorgung einzelner Industriebetriebe durch eigene Industriekraftwerke und die Bahnstromversorgung von elektrischen Bahnen über eigene Bahnkraftwerke sowie auch aus dem öffentlichen Netz über bahneigene Umformerwerke. Die öffentliche Elektrizitätsversorgung erfolgt heute fast nur mit Drehstrom (in Europa mit einer Betriebsfrequenz von 50 Hz, in Amerika meist 60 Hz); Gleichstrom wird nur in Sonderfällen verwendet (z. B. Straßenbahnen, zum Teil elektrische Vollbahnen).
 
In Kraftwerken wird die elektrische Energie zunächst in Generatoren mit Spannungen zwischen 6 und 30 kV (in Deutschland vorwiegend 10 kV) erzeugt, in Transformatoren auf Übertragungsspannungen bis 765 kV (in Deutschland bis 420 kV) umgespannt und in den Verteilanlagen zunächst auf 110 und 60 und weiter auf 20, 10 und 6 kV herabgesetzt, um schließlich mit Niederspannungen von 110, 220 oder 380 V den Verbrauchern zugeführt zu werden.
 
Literatur:
 
H. Happoldt u. D. Oeding: Elektr. Kraftwerke u. Netze (21978);
 J. Jacobitz: Die E. der Bundesrepublik Dtl. u. Möglichkeiten der mittelfristigen Bedarfsdeckung unter Berücksichtigung nichtkonventioneller Technologien (1982);
 K. Heuck u. K.-D. Dettmann: Elektr. Energieversorgung (31995).

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Elek|tri|zi|täts|ver|sor|gung, die: Versorgung einer Volkswirtschaft mit elektrischem Strom; Stromversorgung.

Universal-Lexikon. 2012.